Kindertageseinrichtungsverbund

Gemeinderat gibt grünes Licht für Zusammenschluss

von Redaktion

Aschau – Die Gemeinderäte haben einstimmig grünes Licht für den Kindertageseinrichtungsverbund Aschau-Kraiburg-Waldkraiburg gegeben.

Bereits im Mai wurde der Zusammenschluss zu einem Verbund im Gremium vorgestellt und dort durchaus kritisch diskutiert. Dem Gremium war es wichtig, dass der Kindergarten eine katholische Einrichtung bleibt.

Jetzt wurde unter Mitwirkung der Kirchenverwaltung Aschau ein Vertragswerk ausgearbeitet, mit dem der Anschluss der Kinderwelt Mariä Himmelfahrt in Aschau zum Kindertageseinrichtungsverbund Aschau-Kraiburg-Waldkraiburg geregelt wird. Da die Gemeinde den Kindergarten gebaut hat, wurde sie um die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages gebeten. Die übrigen Vertragsunterzeichner sind die Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt in Aschau, die Pfarrkirchenstiftungen Christkönig und Maria Schutz aus Waldkraiburg sowie die Pfarrkirchenstiftung St.Bartholomäus aus Kraiburg.

Jeder Träger kann zwei Vertreter in diesen Verbund entsenden. Hans Baumgartner ergänzte, dass die Kirchenverwaltung das Vertragswerk bereits einstimmig gebilligt hat.

Die Eckpunkte des Vertrages sind unter anderem, dass die Betriebsträgerschaft in Sachen Verwaltung an die Kirchenstiftung Christkönig übergeht. Bürgermeister Alois Salzeder berichtete, dass hier extra eine Verwaltungsleiterin eingestellt wurde, um die Seelsorger von den Verwaltungsaufgaben zu entlasten.

In dem neuen Vertrag wurde auch festgelegt, dass die Defizitvereinbarung und die Erweiterung auf vier Kindergartengruppen übernommen werden. Zudem ändert sich an den Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und der bisherigen Trägerin – der Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt – nichts.

Vertagt werden musste die Entscheidung, die geänderte Raumaufteilung bei der Aufstockung der Kinderwelt Mariä Himmelfahrt wieder rückgängig zu machen.

Im Oktober hat der Gemeinderat beschlossen, einen Gruppenraum im Erdgeschoss zu einem Personalraum umzufunktionieren. So wären sowohl im Erdgeschoss als auch im ersten Stock jeweils zwei Gruppenräume entstanden. Im Hinblick auf die Förderrichtlinien soll diese Aufteilung wieder rückgängig gemacht werden, sodass wieder drei Gruppenräume im Erdgeschoss und einer im ersten Stock entstehen werden.hsc

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