Aschau –In der Schillerstraße soll im südlichen Bereich eines Wohnhauses eine Garage mit zwei Stellplätzen gebaut werden. Die Garage soll sechs Meter breit und acht Meter lang werden. Sie bekommt ein Pultdach mit einer Firsthöhe von 3,32 Metern. Da es in dem Gebiet keinen Bebauungsplan gibt, muss sich die Garage „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen“, so die Formulierung im Baugesetzbuch. Das ist, laut Verwaltung, gegeben und das Straßenbauamt hat bereits seine Zustimmung signalisiert, wenn ein Mindestabstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze eingehalten wird. Der Gemeinderat hatte keine Bedenken. hsc