Gars – Um die Anpassung der Kostensatzung für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren der Marktgemeinde Gars ging es in der jüngsten Sitzung des Garser Gemeinderats.
Er hatte über einen Vorschlag der überörtlichen Rechnungsprüfung zu befinden, die Kostensatzung für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren der Marktgemeinde Gars neuen Erfordernissen anzupassen. Franz Binsteiners Rückfrage, wer die Kosten bestimme und in Rechnung stelle, wurde dahingehend beantwortet, dass Bürgermeister und Finanzausschuss dafür zuständig seien.
Die Polizei ermittle gegebenenfalls den Sachverhalt und den jeweiligen Verursacher. Einstimmig wurde die vorgeschlagene Neufassung der Satzung gebilligt. mün