Katzenschutzverordnung?

Noch fehlt die Grundlage

von Redaktion

Forderungen nach einer Kastrationspflicht für verwilderte oder ausgesetzte Katzen wurden vor einigen Monaten auch in Waldkraiburg laut. Doch so einfach ist es nicht.

Waldkraiburg – So einfach ist es nicht, eine Katzenschutzverordnung auf den Weg zu bringen. Das machte Bürgermeister Robert Pötzsch jetzt in einer Ausschusssitzung deutlich. Der Bürgermeister hatte das Ordnungsamt im Oktober mit der Prüfung beauftragt, ob eine Katzenschutzverordnung erlassen werden kann. Pötzsch reagierte damit auf die öffentliche Diskussion, die in den Sommermonaten aufgekommen war. Done Brunnhuber, Stadtrat und Jäger, auch der Tierschutzverein Waldkraiburg und Umgebung sprachen sich für einen solchen Schritt aus. Ende September hatte eine Vertreterin des Vereins Alarm geschlagen: Das Elend wilder oder ausgesetzter Katzen bringe das Tierheim in Pürten in Bedrängnis. Die Tierherberge könne diese Tiere ohne Futter- und Geldspenden nicht mehr versorgen.

Zahlen vom Tierschutz angefordert

Grundsätzlich sei der Erlass einer Verordnung möglich, so der Bürgermeister. Darin müssten etwa die Gebiete, für die die Verordnung gilt, genau definiert werden und die Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Zahl der freilebenden Katzen zu vermindern. So können etwa der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in diesen Gebieten verboten oder beschränkt sowie eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten Auslauf haben, vorgeschrieben werden.

In Bayern dürfen die Kommunen selbst darüber entscheiden, ob eine Katzenschutzverordnung nötig ist. Allerdings braucht es eine fundierte Prognose der Stadt, die den Erlass rechtfertigt. Genau das ist das Problem. Bislang ist dem städtischen Ordnungsamt laut Pötzsch kein Problem mit freilaufenden Katzen bekannt. Es seien weder Beschwerden aus der Bevölkerung eingegangen, noch habe der Tierschutzverein bisher in dieser Angelegenheit Kontakt mit der Stadt aufgenommen.

Im Vorfeld habe die Stadt deshalb auch das Veterinäramt im Landratsamt Mühldorf um eine Einschätzung der Sachlage gebeten. Die Behörde sah sich dazu nicht in der Lage, weil sie bisher mit der Thematik ebenso nicht in Berührung kam.

Die Stadt hat den Tierschutzverein Mitte November aufgefordert, Zahlen und Kosten über Fundkatzen dem Ordnungsamt zuzuleiten. Bis zur Ausschusssitzung in dieser Woche lagen die Zahlen noch nicht vor.

Zum heutigen Stand ist aus Sicht des Ordnungsamtes der Erlass einer Katzenschutzverordnung rechtlich nicht zulässig, so Pötzsch.

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