Waldkraiburg – Drei Bebauungspläne hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner jüngsten Sitzung als Satzung beschlossen. Dies gilt für den Bebauungsplan für den Bereich an der Kirchenstraße zwischen Stadtplatz und Iglauer Straße/1. Änderung-Teilaufhebung sowie für den Bebauungsplan für das Baugebiet Niederndorf und für das Gebiet westlich der Von-der-Tann-Straße, die beide per Satzung aufgehoben wurden. Das Gebiet westlich der Von-der-Tann-Straße ist bereits vollständig bebaut, die Festsetzungen des alten Bebauungsplanes überholt. Künftige Nachverdichtungen werden nach dem Einfügungsgebot Paragraf 34 Baugesetzbuch beurteilt. Der alte Ortsteil Niederndorf ist fast vollständig bebaut, künftige Bauanfragen werden nach der Bayerischen Bauordnung beurteilt. Weil noch nicht alle Grundstückseigentümer eine Lärmschutzwand errichtet haben, soll die 8. Änderung des Bebauungsplanes aus dem Jahr 2007, die Lage und Ausgestaltung dieser Wand regelt, in Kraft bleiben. hg