Höchstens zwei Wohneinheiten
Waldkraiburg – Zur Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit will ein Bürger in Hart die bestehende Garage aufstocken. Der Bauausschuss stimmte der Bauanfrage nur unter einer Bedingung zu: Es muss bei maximal zwei Wohneinheiten auf dem Anwesen bleiben. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nicht