Höchstens zwei Wohneinheiten

von Redaktion

Waldkraiburg – Zur Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit will ein Bürger in Hart die bestehende Garage aufstocken. Der Bauausschuss stimmte der Bauanfrage nur unter einer Bedingung zu: Es muss bei maximal zwei Wohneinheiten auf dem Anwesen bleiben. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nicht privilegiert. Die Fläche ist als landwirtschaftliche Fläche definiert. Das Gremium wollte dem Antragsteller nicht grundsätzlich die Möglichkeit verbauen, am Anwesen etwas zu machen.

Damit sich aber keine Splittersiedlungen verdichten, sei in diesem Bereich die Grenze von zwei Wohneinheiten vorgegeben, so Carsten Schwunck, der Leiter der Bauabteilung. Diese zwei Wohneinheiten sind auf dem Areal bereits vorhanden, der Bauwerber müsste also ein Wohneinheit reduzieren, um die Garage aufstocken zu dürfen.hg

Artikel 10 von 11