Wohnnutzung im Gewerbegebiet

Stadt schiebt Riegel vor

von Redaktion

Die Stadt will eine Wohnnutzung im Gewerbegebiet nur noch in besonderen und begründeten Einzelfällen zulassen. Folgerichtig hat der Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung zwei entsprechende Anträge einstimmig abgelehnt.

Waldkraiburg – Für den Neubau eines Einfamilienhauses in der Gerhard-Zeidler-Straße gibt es eine Baugenehmigung aus dem Jahr 2003. Den Antrag auf die sechste Verlängerung der Baugenehmigung hat der Ausschuss einstimmig abgelehnt. Die Situation habe sich wegen des zunehmenden Drucks auf Gewerbegrund geändert, so Carsten Schwunck, Leiter der Bauabteilung im Rathaus. Er sehe keine hinreichende Begründung für eine Wohnbebauung. „Wir sollten eine rote Linie ziehen“, bekräftigte Stadtrat Gerd Ruchlinski, der sich fragte, wie es 2003 zu dem Beschluss habe kommen können. Die Stadt könne an dieser Stelle keine Wohnbebauung zulassen. „Ich würde dort kein Wohnhaus hinbauen wollen.“

Mitarbeiterwohnung nicht zwingend nötig

Auch der Umnutzung eines Betriebsgebäudes (erstes Obergeschoss) zu einer Wohnung für einen Betriebsmitarbeiter in der Teplitzer Straße verweigerte das Gremium die Zustimmung, „zum Schutz des Gewerbegebietscharakters“, wie es hieß.

Dort soll ein Büro in Wohnraum umgewandelt werden. Es gebe aber keine Begründung, warum diese Wohnung für einen Betriebsmitarbeiter zwingend notwendig ist, meinte Schwunck. Er machte allerdings auch auf die Problematik aufmerksam, dass Flächen im Obergeschoss sehr schlecht zu vermieten sind.

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