Waldkraiburg/Mühldorf – Ihnen wurde vorgeworfen, dass sie Rauschgift hergestellt und verkauft hatten. Zudem fand die Polizei bei einer Hausdurchsuchung drei Cannabispflanzen sowie drei Kilogramm Cannabis-Samen.
Es war eine schwierige Gemengelage, in der sich Richter Greifenstein und seine beiden Schöffen zurechtfinden mussten: Adrian S. (25), Robert W. (31), Armin D. (25) und Theodor H. (22) gehen keiner geregelten Arbeit nach, sind chronisch in Geldnot und konsumieren unterschiedliche Arten von Rauschgift wie Marihuana, Amphetamine oder sogenannte Kräutermischungen. Dazu treffen sie sich bei Adrian S. in einer leer stehenden Villa in der Brünner Straße. Dort experimentieren sie auch damit herum, Kräutermischungen selbst herzustellen, deren Zutaten sie sich im Internet bestellt hatten. Außerdem hat Adrian S. drei Cannabispflanzen, die er aufzieht und, als die vier bei einer Hausdurchsuchung der Polizei im Juni 2017 verhaftet wurden, drei Kilogramm Cannabis-Samen.
Nur einer wollte auspacken
Irgendwann ist bei diesen Treffen der Plan gereift, das selbst hergestellte Rauschgift zu verkaufen, um die eigene Kasse aufzubessern. Davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Carolin Schwegler stützte sich dabei auf die Aussage von Robert W., der als Einziger bei der Verhaftung gesprächsbereit war. So sagte er aus, dass Adrian S. und Theodor H. sich um die Herstellung gekümmert hatten.
Er selbst und Armin D. verkauften die Rauschgiftpäckchen, die sie in Ein- oder Zwei-Gramm-Päckchen abgepackt hatten.
Auf das Treiben der vier war die Polizei durch eine anonyme Anruferin aufmerksam gemacht worden. Sie wollte ihren Namen partout nicht nennen, war aber offensichtlich selbst einmal vor Ort, da sie detaillierte Angaben machen konnte, wie der Polizeibeamte Christian Schmid ausführte.
Das Problem war, dass Robert W.s Aussagen sehr wechselhaft waren. So sagte er bei der polizeilichen Vernehmung etwas anderes, als beim Ermittlungsrichter und bei der Verhandlung im Mühldorfer Amtsgericht konnte er sich nur noch an wenig Konkretes erinnern. Er habe wohl vorher nicht die Wahrheit gesagt, räumte er leise ein.
Sein Erinnerungsvermögen wurde auch nicht größer, als ihn Staatsanwältin Schwegler energisch darauf hinwies, dass aufgrund seiner Aussage seine Mitangeklagten seit sieben Monaten in Untersuchungshaft sitzen. „Wenn Sie beim Ermittlungsrichter einen Scheiß erzählt haben, dann droht Ihnen eine Anklage wegen Freiheitsberaubung“, so die Staatsanwältin. Das machte Robert W.s Aussagen, den der Gutachter Rainer Gerth vom Inn-Salzach-Klinikum als leicht verführbar, in jungen Jahren hyperaktiv und vom Leben überfordert beschrieb, auch nicht konkreter.
Allerdings führte der Gutachter aus, dass alle vier Angeklagten durchaus in der Lage waren, die Tragweite ihrer Taten zu erkennen und einzuschätzen. Lediglich Theodor H. bescheinigte er „den Hang zur Sucht“ und riet bei ihm zur Einweisung in eine Entzugsklinik. Alle vier hatten, so Gerth, bereits in jungen Jahren mit dem Konsum von Alkohol begonnen und sind dann auf Rauschgift (Cannabis, Marihuana) umgestiegen, wobei sie durchaus auch härtere Drogen ausprobiert hatten.
Bei der Befragung vor Gericht räumten Adrian S. (25), Armin D. (25) und Theodor H. (22) ihren Rauschgiftkonsum ein. Auch dass sie mit der Herstellung von Kräutermischungen experimentiert hatten. Allerdings verneinten sie energisch den Handel beziehungsweise Verkauf von Drogen.
Freispruch gefordert
Staatsanwältin Carolin Schwegler sah es in ihrem Plädoyer als erwiesen an, dass das Quartett Rauschgift gemeinschaftlich hergestellt und verkauft hatte. Da alle vier bereits in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten waren, forderte sie für Adrian S. (25) eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, für Robert W. (31) acht Monate, für Theodor H. (22) zwölf Monate und die Unterbringung in einer Entzugsklinik und für Armin D. (25) neun Monate auf Bewährung, verbunden mit dem Wunsch, dass er sich die U-Haft zu Herzen nehme und sein Leben auf die Reihe bringe.
Die vier Verteidiger sahen die Sachlage ganz anders und forderten Freispruch für ihre Mandanten. Übereinstimmend wiesen Harald Baron von Koskull, Olaf Mitter, Andreas Wastlhuber und Jörg Zürner auf die wechselhaften Aussagen von Robert W. hin, auf dessen Aussage sich die Staatsanwaltschaft maßgeblich stützt. Die Beweisaufnahme habe nicht im Ansatz das ergeben, was die Anklage beweisen wollte. Auch die Aussage einer anonymen Anruferin habe kein Gewicht. Zudem sei die Hausdurchsuchung wenig ergiebig gewesen und habe den Verdacht von Herstellung und Vertrieb nicht wirklich erhärten können. Zudem kritisierten sie die polizeilichen Ermittlungen, die aus ihrer Sicht nicht gründlich genug waren.
Nach ausgiebiger Beratung folgten Richter Greifenstein und die beiden Schöffen aber der Argumentation der Staatsanwältin und sprachen alle vier Angeklagten schuldig: Adrian S. (25) muss ein Jahr in Haft, Robert W. (31) sieben Monate, Armin D. (25) sechs Monate und Theodor H. (22) acht Monate und anschließend in eine Entzugsklinik.
In seiner Begründung räumte Greifenstein ein, dass die Aussage des Mitangeklagten Robert W. „nicht konstant“ war. Doch insgesamt habe die Beweisaufnahme vieles gefunden, was für die Anklage spricht. Er betonte auch, dass man den Schwerpunkt der Verurteilung bei der Herstellung von Rauschgift gesetzt habe. Da die U-Haft bei der Haftstrafe angerechnet wird, kamen Robert W. und Armin D. nach der Verhandlung frei, die beiden anderen müssen ihre Reststrafe noch verbüßen.