Traunstein/Waldkraiburg/ Wasserburg/Tittmoning – Die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs ordnete gestern die zeitlich unbegrenzte Unterbringung des zu allen Tatzeiten nicht schuldfähigen Mannes in einer psychiatrischen Einrichtung an. Für Bewährung sei es – trotz erkennbaren Besserungsfortschritten – noch zu früh, betonte der Vorsitzende Richter im Urteil.
Der Beschuldigte ist über seine psychische Erkrankung hinaus seit Langem suchtkrank – früher vor allem durch übermäßigem Drogenkonsum. Zuletzt verlagerte er sich mehr auf Alkohol, wie der psychiatrische Sachverständige, Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee gestern attestierte. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung seien derzeit noch erfüllt. Langfristig gebe es vielleicht andere Möglichkeiten. In den blauen Kästen sind seine Attacken auf Mitmenschen dokumentiert.
Staatsanwalt Thomas Wüst erachtete gestern nach Anhörung von acht Zeugen und weiterer Beweisaufnahme alle vier Taten als nachgewiesen. Die Unterbringung des Beschuldigten sei anzuordnen.
Dem widersprach der Verteidiger, Olav Mitter aus Mühldorf, nicht. Sein Mandant sehe die Notwendigkeit der Unterbringung ein. Im Urteil führte der Vorsitzende Richter zahlreiche gravierende Straftaten auf – von tätlichen Angriffen bis zu Körperverletzungshandlungen. Stets sei der vielfach vorgeahndete 51-Jährige alkoholisiert gewesen. In Verbindung mit der psychischen Krankheit sei er schuldunfähig gewesen und könne nicht bestraft werden. Bei Gesamtwürdigung von Täter und Taten seien von dem Mann unbehandelt „zu hundert Prozent“ weitere erhebliche Delikte zu befürchten. In der Vergangenheit habe es – immer auf die gleiche Weise – Angriffe auf Polizeibeamte und Pflegepersonal gegeben. Erich Fuchs stellte fest: „Ich bezweifle, ob der Beschuldigte jemals friedlich mit Polizeibeamten umgeht. Er sieht bei Polizei immer rot.“
Die Kammer verkenne eine gewisse Besserung nicht. Dennoch sei zurzeit noch keine Bewährung möglich, die weitere Stabilisierung erforderlich – „was die Einsicht und das Mitwirken des Beschuldigten erfordert“. Der 51-Jährige befinde sich „auf einem guten Weg“. Der Vorsitzende Richter schloss: „Zu gegebener Zeit kann über Bewährung entschieden werden.“