Aus dem Landgericht

Psychisch Kranker rastet aus

von Redaktion

Ein psychisch kranker 51-Jähriger griff grundlos einen Passanten in Waldkraiburg an und verletzte das Opfer erheblich. In Wasserburg attackierte er Polizisten, ebenso auf Transporten von Traunstein nach Tittmoning und von Tittmoning nach Wasserburg. Der Mann ist nicht schuldfähig.

Traunstein/Waldkraiburg/ Wasserburg/Tittmoning – Die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs ordnete gestern die zeitlich unbegrenzte Unterbringung des zu allen Tatzeiten nicht schuldfähigen Mannes in einer psychiatrischen Einrichtung an. Für Bewährung sei es – trotz erkennbaren Besserungsfortschritten – noch zu früh, betonte der Vorsitzende Richter im Urteil.

Der Beschuldigte ist über seine psychische Erkrankung hinaus seit Langem suchtkrank – früher vor allem durch übermäßigem Drogenkonsum. Zuletzt verlagerte er sich mehr auf Alkohol, wie der psychiatrische Sachverständige, Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee gestern attestierte. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung seien derzeit noch erfüllt. Langfristig gebe es vielleicht andere Möglichkeiten. In den blauen Kästen sind seine Attacken auf Mitmenschen dokumentiert.

Staatsanwalt Thomas Wüst erachtete gestern nach Anhörung von acht Zeugen und weiterer Beweisaufnahme alle vier Taten als nachgewiesen. Die Unterbringung des Beschuldigten sei anzuordnen.

Dem widersprach der Verteidiger, Olav Mitter aus Mühldorf, nicht. Sein Mandant sehe die Notwendigkeit der Unterbringung ein. Im Urteil führte der Vorsitzende Richter zahlreiche gravierende Straftaten auf – von tätlichen Angriffen bis zu Körperverletzungshandlungen. Stets sei der vielfach vorgeahndete 51-Jährige alkoholisiert gewesen. In Verbindung mit der psychischen Krankheit sei er schuldunfähig gewesen und könne nicht bestraft werden. Bei Gesamtwürdigung von Täter und Taten seien von dem Mann unbehandelt „zu hundert Prozent“ weitere erhebliche Delikte zu befürchten. In der Vergangenheit habe es – immer auf die gleiche Weise – Angriffe auf Polizeibeamte und Pflegepersonal gegeben. Erich Fuchs stellte fest: „Ich bezweifle, ob der Beschuldigte jemals friedlich mit Polizeibeamten umgeht. Er sieht bei Polizei immer rot.“

Die Kammer verkenne eine gewisse Besserung nicht. Dennoch sei zurzeit noch keine Bewährung möglich, die weitere Stabilisierung erforderlich – „was die Einsicht und das Mitwirken des Beschuldigten erfordert“. Der 51-Jährige befinde sich „auf einem guten Weg“. Der Vorsitzende Richter schloss: „Zu gegebener Zeit kann über Bewährung entschieden werden.“

Ausraster III

Mit einem Polizeifahrzeug sollte er am 3. August 2017 nachts gegen 3 Uhr vom Klinikum Traunstein in eine psychiatrische Einrichtung in Tittmoning transportiert werden. Er trat wild im Wagen um sich. Der vierte Vorfall ereignete sich am 14. November 2017. Nachmittags sollte der 51-Jährige aufgrund einer Anordnung des Landratsamtes Traunstein von der Klinik in Tittmoning von der Polizei nach Gabersee geschafft werden. Die Beamten mussten sich üble Beleidigungen anhören. Dann wollte der Beschuldigte mit einem Nescafé-Glas auf sie werfen. Als der Versuch scheiterte, wollte der 51-Jährige mit der Hand zu einem Schlag ausholen. Die Begleiter griffen zum Pfefferspray. Wieder nur unter erheblicher Mühe konnte der renitente Mann zu Boden gebracht und gefesselt werden. Ein Polizist erlitt eine Verletzung am Daumen.

Ausraster II

Nach einem Ausgang aus dem Inn-Salzach-Klinikum in Wasserburg am 14. Juli 2017 kehrte der 51-Jährige nicht wie vereinbart zurück. Polizeibeamte suchten und fanden ihn vor einem Geschäft sitzend. Der Beschuldigte wollte seine Getränkeflasche, offensichtlich mit Alkohol gefüllt, nicht herausrücken. Als sich einer der Polizisten näherte, warf ihm der 51-Jährige den Stuhl vor die Füße, entfernte sich zu Fuß und stoppte wieder. Mit seinem Gipsarm schlug er nach den Verfolgern. Mit Reizgas verhinderten die Beamten weitere Attacken. Er wehrte sich nach Kräften gegen seine Fixierung, später dagegen, in ein Überwachungszimmer der Klinik gebracht zu werden.

Ausraster I

Der Beschuldigte hatte am 8. Februar 2017 auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in Waldkraiburg gegen 20.15 Uhr einem ihm nicht bekannten Mann unvermittelt einen Faustschlag ins Gesicht versetzt. Das Opfer ging zu Boden. Dabei zerbrach die Brille. Als sich der Mann wieder aufrappelte, schlug der alkoholisierte 51-Jährige noch fünfmal mit der Faust zu. Neben Schmerzen trug der Geschädigte Verletzungen im Gesicht und einen abgebrochenen Zahn davon.

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