Zensus-Klage

Stadt wartet auf Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

von Redaktion

Waldkraiburg – 2013 hatte die Stadt Waldkraiburg so wie viele andere Kommunen im Freistaat gegen den Bescheid zur Volkszählung 2011 geklagt. Mittlerweile ist das Thema beim Bundesverfassungsgericht gelandet.

Beim registergestützten Zensus von 2011 wurden erstmals bei einer Volkszählung nicht mehr alle Bürger befragt. In zahlreichen Städten lagen die Ergebnisse des Zensus deutlich unter den Werten des städtischen Melderegisters. In Waldkraiburg fiel die Differenz damals besonders groß aus. Über 2000 Bewohner fehlten auf den Wert des Einwohnermeldeamtes. Nachträglich wurde die Zensuszahl noch um einige Hundert nach oben korrigiert. Weil die niedrigen Einwohnerzahlen Nachteile im kommunalen Finanzausgleich bringen, hat die Stadt Klage gegen den Bescheid erhoben. Sie war damit eine von 54 bayerischen Städten und Gemeinden in ähnlicher Lage, bundesweit sind es mehrere hundert.

Wie Bürgermeister Robert Pötzsch im Ferienausschuss mitteilte, hat die Stadt Amberg eine Musterklage beim Verwaltungsgericht Regensburg geführt, während die übrigen Klagen auf ruhend gestellt wurden. Nach der Abweisung der Klage habe Amberg Berufung beim Verwaltungsgerichtshof München eingelegt. Dieses verfahren wurde ausgesetzt, nachdem Berlin und Hamburg beim Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage gegen das Zensusgesetz erhoben hatten.

Auf diese Entscheidung, die erhebliche Bedeutung für die Klagen der bayerischen Kommunen hat, wartet nun auch die Stadt Waldkraiburg. Wie der Bürgermeister mitteilt, wird das Urteil am 18. September erwartet. hg

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