Kraiburg – Das Vorhaben eines Bürgers, in Mitterpleining die alte Gaststätte mit Tanzsaal abzubrechen und durch ein neues Wohnhaus mit zehn Wohneinheiten zu ersetzen, stellt die Gemeinde vor Probleme. Das sei „eine heikle Geschichte“ meinte Markus Schmidinger vom Bauamt zu dem Antrag auf Vorbescheid. Damit will der Bauwerber klären, ob das Projekt überhaupt möglich ist und ob das Wohnhaus mit Quergiebel errichtet werden kann.
So sehr Wohnraum im Moment nachgefragt werde, sehen auch Bürgermeister und Gemeinderat die Sache skeptisch. Denn das Projekt liegt im Außenbereich. Es handelt sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben. Eine positive Beurteilung nach § 35 Baugesetzbuch scheint nicht möglich. Im Einzelfall könnten auch sonstige nicht landwirtschaftliche Maßnahmen zugelassen werden, vorausgesetzt die Ausführung beeinträchtigt nicht öffentliche Belange. Eine Beeinträchtigung liegt aber vor, wenn, wie in diesem Fall, das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplan widerspricht. Dort ist der Bauort als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
Knackpunkt für die Beurteilung könnte die Tatsache sein, dass sich bereits sechs Wohnungen in dem bestehenden Gebäude befinden. Zwei davon werden laut Bauwerber noch genutzt. „Die Frage ist, wie das bewertet wird“, so Bürgermeister Herbert Heiml. Die Gemeinde könne die Wertigkeit nicht beurteilen. Der Bürgermeister spielt den Ball ans Landratsamt weiter.
Dafür sprach sich auch Gemeinderat Ernst Kirmeier (UWG) aus. Denn: „Das wird ein Präzedenzfall. Das hatten wir so noch nicht.“ Und Dritte Bürgermeisterin Anneliese Schuster (CSU) warf die Frage auf: Wie sollte die Gemeinde unter dieser Voraussetzung ähnliche Anträge auf Wohnbebauung im Außenbereich künftig ablehnen?
Der Gemeinderat hat den Antrag ohne Entscheidung zurückgestellt und zur Prüfung ans Landratsamt weiter geleitet, verbunden mit der Bitte um einen Lokalter- min.hg