Bebauungsplan-Änderung

Gewerbegebiet wird größer

von Redaktion

Die Gemeinde Kraiburg erweitert das bestehende Gewerbegebiet um eine 3000 Quadratmeter große Fläche. Die entsprechende Änderung des Bebauungsplanes hat der Marktgemeinderat nach der Behandlung der Stellungnahmen als Satzung beschlossen.

Kraiburg – Mehrere Festsetzungen zur 7. Änderung im Bebauungsplan „Gewerbegebiet“ werden auf die Einwände von Trägern öffentlicher Belange hin ergänzt. Darunter ist die Forderung des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege. Die Behörde weist darauf hin, dass sich im Planungsgebiet ein Bodendenkmal befindet, Es handelt sich um einen Burgstall des hohen oder späten Mittelalters.

Bodendenkmal: Jeder Eingriff muss genehmigt werden

Im Bebauungsplan wird dies entsprechend dargestellt. Weil die Schnittfläche des Bodendenkmals und des für die Bebauung vorgesehenen Baufensters nur 60 Quadratmeter betrage, hält die Gemeinde eine Umplanung nicht für sinnvoll.

Im Bebauungsplan wird auch festgehalten, dass es für Bodeneingriffe jeglicher Art eine denkmalrechtliche Erlaubnis braucht.

Abhängig von der Art und vom Umfang der erhaltenen Bodendenkmäler können archäologische Ausgrabungen notwendig werden.

Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt setzt sich mit der Rodung der bestehenden Eingrünung auseinander, die einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft darstelle, und fordert eine Bilanzierung dieses Eingriffs und Maßnahmen zum Ausgleich.

Die Gemeinde wird eine Firma beauftragen, die die geforderte Bilanz vornimmt und in Absprache mit dem Landratsamt geeignete Maßnahmen festsetzt.

Die Anregung der Handwerkskammer für München und Oberbayern, im Interesse der innerörtlichen Versorgungsstrukturen Einzelhandel durch entsprechende Festsetzungen auszuschließen, berücksichtigt die Gemeinde nicht. Für klassischen Einzelhandel ist die überplante Fläche nach übereinstimmender Einschätzung im Gremium allerdings aufgrund ihrer Lage nicht interessant.

Einstimmig hat der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

Kopfschütteln über Stellungnahme der Regierung

Kopfschütteln hat im Kraiburger Marktgemeinderat eine Stellungnahme der Regierung von Oberbayern ausgelöst. Da wird die Gemeinde doch tatsächlich darauf hingewiesen, dass das Planungsgebiet laut Regionalplan Südostoberbayern vollständig in einem Überschwemmungsgebiet des Inns liege.

Da hat der Verfasser der Stellungnahme offensichtlich nicht ganz genau hingeschaut. Ein Überschwemmungsgebiet gibt es zwar wirklich. Es ist etwa 60 Meter entfernt. Vor allem aber: Dieses Überschwemmungsgebiet liegt etwa 13 Meter (!) unterhalb der Hangkante des Flusses. Die Vergleichswerte: Höhe Wasserspiegel bei einem „Jahrhunderthochwasser“ (HQ 100): 396,59 Meter über Normalnull; Geländehöhe Änderungsbereich Gewerbegebiet: 409 Meter über Normalnull.

Die Marktgemeinde stellt folglich im trockenen Deutsch des Bauverwaltungswesens fest: Ein Eingriff in das Überschwemmungsgebiet findet somit nicht statt. hg

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