Industriegebiet

Altlasten sind weiter westlich

von Redaktion

Aschau – In Sachen fünfte Änderung Bebauungsplan Otto-Hahn-Straße wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange besprochen. Da heißt es beispielsweise, die bestehende Erdgasmitteldruckleitung darf nicht mit Bäumen bepflanzt werden, weil die Zugänglichkeit für Reparaturen gewährleistet bleiben muss, so Energie Südbayern. Die Handwerkskammer regt an, im Industriegebiet Einzelhandelsnutzungen auszuschließen, um den Gebietscharakter zu erhalten. Dem folgt der Gemeinderat jedoch nicht. In Sachen Immissionsrichtwerte schlägt das Landratsamt vor, tags auf 40 dB(A) und nachts auf 25 dB(A) zu reduzieren, weil das Lärmkontingent überproportional hoch sei. Die beabsichtigte Bebauung erfordere kein so hohes Immissionskontingent. Man wolle ja weitere Entwicklungen zwischen Aschau und Aschau-Werk nicht unnötig einschränken. Hier geht es um eine mögliche Erweiterung der Wohnbebauung. Die Gemeinde möchte aber, dass die Werte im gesamten Plangebiet der Otto-Hahn-Straße gleich bleiben. An 49 dB(A) tags und 34 dB(A) nachts wird festgehalten. Die Höhere Landesplanungsbehörde schlägt die Nutzung von erneuerbaren Energien für die Neubauten vor (etwa Sonnenkollektoren) und das vertraglich zu regeln. Die Gemeinde wird das dem Eigentümer vorschlagen. Das Wasserwirtschaftsamt spricht die Altlasten an. Die Gemeindeverwaltung erklärt in der Sitzung, auf dem beplanten Areal bestehe kein Verdacht auf Verunreinigungen; Altlasten befinden sich nach aktuellem Kenntnisstand westlich von dem Grundstück. kla

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