Grund bleibt in Gemeindehand

von Redaktion

Aschau – Im Baugebiet „Am Wiesengrund 2“ sind einige Grundstückszufahrten über öffentliche Grünflächen geplant. Bereits im Baugebiet „Sonnenfeld“ waren solche Zufahrten ausgewiesen; hier wurden die Flächen den Privatgrundstücken zugerechnet. Der Gemeinderat beschloss in der jüngsten Sitzung allerdings, die Zufahrten im Wiesengrund im Eigentum der Gemeinde zu belassen. In den Notarverträgen mit den Bauwerbern wird eine Dienstbarkeit eingetragen. Der Winterdienst für die Zufahrt obliegt den jeweiligen Eigentümern.kla

Artikel 1 von 11