Unterreit – Ein Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung war eine Überquerungshilfe über die Staatsstraße in Unterreit und die Verlängerung des Gehweges. Bürgermeister Gerhard Forstmeier informierte die Räte, dass das Kopfsteinpflaster der Durchgangsstraße nicht dem Denkmalschutz unterliegt und somit auch eine Asphaltierung dieser Straße möglich sei. Bedenken gab es vonseiten der Räte, dass eine asphaltierte Straße mit höheren Geschwindigkeiten befahren werden würde, „beim Kopfsteinpflaster wird doch langsamer gefahren“, so die Meinung. Die Verwaltung ist nun beauftragt, beim Amt für ländliche Entwicklung Erkundungen über Zuschussprogramme einzuholen. Einer Voruntersuchung wird zugestimmt. fim