von Redaktion

Wegen fahrlässiger Brandstiftung hatte sich ein Rentner aus Waldkraiburg vor dem Amtsgericht Mühldorf zu verantworten. Am Ende der Verhandlung stand ein Freispruch.

Freigesprochen vom Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung wurde ein Rentner aus Waldkraiburg. Eine Leselampe soll schuld am Wohnungsbrand sein? Diese Frage blieb in der Verhandlung offen.Foto dpa

Brandstiftung? Rentner freigesprochen

Waldkraiburg – Der 63-jährige Angeklagte war nur kurz auf eine Zigarette vor die Tür gegangen. Wenige Minuten später fing es in seiner Erdgeschosswohnung an zu brennen. Ein Nachbar rief die Feuerwehr.

Nach den Löscharbeiten war die Mietwohnung verrußt, Fenster und Türen beschädigt. Das Löschwasser hatte ebenfalls Spuren hinterlassen. Der Schaden wurde auf rund 50000 Euro beziffert. Das Ganze passierte im April dieses Jahres, die Wohnung ist nach wie vor unbewohnbar.

Verdächtiger Nachbar: Die Ermittlungen

blieben ergebnislos

Für den Gutachter, der von der Versicherung bestellt wurde, war die Brandursache schnell ausgemacht: Eine Leselampe am Ende eines Schlafsofas sei mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Auslöser gewesen. Die Lampe habe die Bettdecke wohl in Brand gesteckt. Auch der als Zeuge geladene Hauptkommissar kam am Ende seiner Ermittlungen zu dem Schluss, dass die Lampe wohl der Auslöser gewesen sein müsse. Ob die Lampe tatsächlich ein- oder ausgeschaltet war, konnte final nicht geklärt werden. Nach dem Brand war nur noch eine verschmorte Fassung übrig.

Der Rentner, der in dem Mietshaus mit rund 30 Bewohnern lebt und der bei dem Wohnungsbrand alles verlor, war zunächst einfach nur ein Zeuge gewesen. Nachdem im Laufe der Ermittlungen vieles auf die Lampe als Brandverursacher hindeutete, wurde ihm fahrlässige Brandstiftung unterstellt.

Vor Gericht sagte er aus, er sei sich sicher, die Lampe nicht eingeschaltet zu haben. Aber mit hundertprozentiger Sicherheit könne er das nicht sagen, räumte er ganz ehrlich ein. Er hatte zudem einen ganz anderen Verdacht. Ein Umschlag mit seinem Notgroschen habe in einem Sessel gesteckt. Das Geld war nach dem Brand verschwunden. Welche Rolle in dem Ganzen ein Nachbar spielte, der sich aus Sicht des Angeklagten verdächtig verhalten habe, konnte nicht geklärt werden. Die Polizei habe den Vorwurf durchaus ernstgenommen. Es wurden Fingerabdrücke genommen und eine Wohnung durchsucht, aber letztlich führten diese Spuren zu keinem Ergebnis.

Der Verteidiger forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. Die Schadensbeurteilung des Gutachters, der im Auftrag der Versicherung tätig gewesen war, könne wohl kaum als Beweis gelten, so seine Argumentation: Schließlich profitiere die Versicherung davon, wenn es einen Schuldigen gibt. Ein unabhängiges, kriminaltechnisches Gutachten gebe es nicht.

Muss man Lampe ausschalten, sobald man Wohnung verlässt?

Und selbst wenn die Polizei keine Hinweise auf eine Brandstiftung gefunden hätte und die Lampe tatsächlich den Brand ausgelöst haben sollte, sei doch eine Fahrlässigkeit seines Mandanten in keiner Weise belegbar.

Es blieben am Ende viele Fragen, die auch für Richter Florian Greifenstein nicht eindeutig geklärt werden konnten. Kann eine 25-Watt- Birne überhaupt einen Brand auslösen und eventuell eine Bettdecke entzünden? Und selbst wenn die Lampe der Auslöser gewesen ist: Muss man eine handelsübliche Lampe, die zudem seit Monaten unauffällig im Einsatz ist, ausschalten, sobald man seine Wohnung verlässt? Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht konnte er nicht erkennen. Am Ende stand ein Freispruch.

Artikel 1 von 11