von Redaktion

Es ist kein Einzelfall: Im Stadtgebiet gibt es bereits einige Wohnungen, die zu kleinen Beherbergungsbetrieben für meist – ausländische – Arbeitnehmer umfunktioniert wurden, oft nachträglich von der Stadt genehmigt. Im Fall einer willkürlichen Nutzungsänderung einer Wohnung in der Enzianstraße war der Bauausschuss dazu nicht mehr bereit.

Carsten Schwunck, Leiter der Bauabteilung im Rathaus, erklärte im Ausschuss, wenn man Beherbergungsbetriebe nur in bestimmten Gebieten in der Stadt zulassen möchte, geht es nicht ohne eine Bauleitplanung.

Der Bauausschuss sagt Nein

Waldkraiburg – Bei einer Baukontrolle Ende Mai war die Geschichte aufgeflogen: Der Mieter einer Wohnung im Obergeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses in der Enzianstraße hatte aus den Räumen einen kleinen Beherbergungsbetrieb gemacht: neun Betten in fünf Zimmern, die zur Unterbringung von Monteuren genutzt wurden.

Die Stadt war davon nicht informiert. Dabei hätte die Umnutzung genehmigt werden müssen. Denn laut Bebauungsplan ist nur eine Wohnnutzung zulässig. Ein derartiger Beherbergungsbetrieb mit wechselnder Nutzung könnte in einem Reinen Wohngebiet wie diesem ausnahmsweise zugelassen werden, so Carsten Schwunck, Leiter der Bauabteilung im Rathaus. Die notwendigen Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Dass auch die Verwaltung „nicht ganz glücklich“ darüber ist, ließ Schwunck durchblicken. Allerdings müssten auch diese Leute irgendwo unterkommen. Und: In mehreren Fällen habe die Stadt eine derartige Umnutzung schon genehmigt.

Der ehemalige Getränkemarkt im Erdgeschoss, der in einen nicht genehmigten Lagerraum umfunktioniert worden war, ist laut Schwunck mittlerweile geräumt. Diese Nutzung sei in keinem Fall genehmigungsfähig.

Einem im September eingereichten Antrag auf Nutzungsänderung der Wohnung im Obergeschoss hat der Bauausschuss die Zustimmung. Alle Ausschussmitglieder lehnen einen Beherbergungsbetrieb in diesem Gebiet ab.

Christoph Vetter warnte davor, dass das zur gängigen Praxis wird. „Irgendwann haben wir überall im Stadtgebiet ähnliche Beherbergungsbetriebe. Man sollte das unterbinden.“ Wie er so verwies auch Rainer Zwislsperger darauf, dass die Nachbarn sicherlich nicht begeistert seien. Zwislsperger: „Das läuft schon seit Jahren so.“ Allerdings, so erläuterte Bauabteilungsleiter Schwunck, sei die Zustimmung der Nachbarn bei einer derartigen Umnutzung nicht erforderlich.

„Das ist eigentlich eine Unverschämtheit, vollendete Tatsachen zu schaffen“, findet Gerd Ruchlinski. Beim Parken gehe es in der Straße ohnehin äußert beengt zu. Dass die Parkplätze auf dem Grundstück nachgewiesen sein sollen, hält er für „reine Theorie“. Und Rainer Zwislsperger berichtete, dass am Wochenende wiederholt ein Kleinlaster mit Anhänger samt Baumaschine die Parkfläche vor dem Haus belege.

Margit Roller ist insbesondere gegen eine nachträgliche Genehmigung. Sie ärgert sich über die Praxis, dass hinterher das Übertreten von Regeln von der Stadt sanktioniert werde. „Wir können drauf warten, dass auch das Lager so genutzt wird“, fürchtet sie.

Dazu Schwunck: Der Vermieter müsse natürlich eine Strafe zahlen. Doch dass er nachträglich eine Genehmigung beantragt, sei kein Grund, sie ihm zu verweigern. Eine Ablehnung könne nur damit begründet werden, dass die Stadt in diesem Wohnbereich keine wechselhafte Beherbergung will.

Eine generelle Regelung, die Beherbergungsbetriebe künftig von vorneherein auf bestimmte Bereiche in der Stadt beschränkt, ist laut Schwunck nur auf dem Weg einer Bauleitplanung zu erreichen.

Artikel 1 von 11