Zensus-Klage: Waldkraiburg wartet auf Amberg

von Redaktion

Bundesverfassungsgerichtsurteil: Gesetz ist nicht verfassungswidrig

Waldkraiburg – Wie geht es weiter nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Zensusgesetz aus dem Jahr 2011? Diese Frage stellt sich auch die Stadt Waldkraiburg, die gegen den Zensusbescheid 2013 Klage erhoben und sich mit 54 bayerischen Kommunen einer Musterklage der Stadt Amberg angeschlossen hatte.

Das Verfassungsgericht habe nun zur Normenkontrollklage der Städte Berlin und Hamburg festgestellt, dass das Zensusgesetz und die Erhebungsmethoden nicht verfassungswidrig sind. Das teilte Bürgermeister Robert Pötzsch im Stadtrat mit.

Amberg prüft

Urteilsbegründung

Ein positives Ergebnis der Klagen sei, dass Erkenntnisse aus dem nach dem Zensus 2011 erstellten Qualitätsbericht bei der rechtlichen Gestaltung des Zensus 2021 berücksichtigt werden müssen. Die Stadt Amberg prüfe derzeit die Urteilsbegründung und die Frage, ob das Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof fortgesetzt werden soll. Sollte Amberg die Musterklage nicht weiterbetreiben, müsste jede Stadt, also auch Waldkraiburg, für sich entscheiden, ob sie die Klage fortführt oder zurückzieht.

Beim registergestützten Zensus von 2011 wurden erstmals bei einer Volkszählung nicht mehr alle Bürger befragt. In zahlreichen Städten, auch in Waldkraiburg, lagen die Ergebnisse deutlich unter den Werten des städtischen Melderegisters. Weil die niedrigen Einwohnerzahlen Nachteile im kommunalen Finanzausgleich bringen, hatten die Kommunen Klage gegen den Bescheid erhoben.hg

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