Im September soll er mit einem Baseballschläger nach einer Sachbearbeiterin im Jobcenter geschlagen haben. Auf versuchte gefährliche Körperverletzung lautete die Anklage. Doch das ließ sich nicht beweisen. Richter Greifenstein sprach den 56-jährigen Angeklagten deshalb frei. Wegen Bedrohung in einem anderen Fall setzte es eine Geldstrafe für den Mann mit mächtigem Vorstrafenregister, der die „besten Tage“ allerdings längst hinter sich hat.
Im September 2017 soll er mit dem Baseballschläger nach einer Sachbearbeiterin im Jobcenter geschlagen haben. Das ließ sich nicht beweisen. Ein 56-jähriger Waldkraiburger wurde von der versuchten gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Weil er einen Rentner im Streit bedrohte, setzte es aber e