von Redaktion

Im September soll er mit einem Baseballschläger nach einer Sachbearbeiterin im Jobcenter geschlagen haben. Auf versuchte gefährliche Körperverletzung lautete die Anklage. Doch das ließ sich nicht beweisen. Richter Greifenstein sprach den 56-jährigen Angeklagten deshalb frei. Wegen Bedrohung in einem anderen Fall setzte es eine Geldstrafe für den Mann mit mächtigem Vorstrafenregister, der die „besten Tage“ allerdings längst hinter sich hat.

Im September 2017 soll er mit dem Baseballschläger nach einer Sachbearbeiterin im Jobcenter geschlagen haben. Das ließ sich nicht beweisen. Ein 56-jähriger Waldkraiburger wurde von der versuchten gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Weil er einen Rentner im Streit bedrohte, setzte es aber eine Geldstrafe.Foto dpa

„Ich hoffe, wir sehen uns nicht wieder“

Waldkraiburg/Mühldorf – Beim ersten Termin vor mehreren Wochen war er erst gar nicht erschienen. Diesmal wurde der Waldkraiburger deshalb von der Polizei zur Verhandlung im Amtsgericht in Mühldorf vorgeführt.

Die Anklage lautete auf versuchte gefährliche Körperverletzung. Am 26. September des vergangenen Jahres war der 56-Jährige, der nach mehreren Infarkten und Schlaganfällen gesundheitlich schwer gehandicapt ist, im Waldkraiburger Jobcenter aufgekreuzt und hatte an der Empfangstheke den Baseballschläger aus dem Gepäcknetz seines Rollators geholt.

Ohne Umschweife gab der Angeklagte dies zu. Eine Mitarbeiterin des Jobcenters habe ihn belogen, sagt er. „Da bin ich sauer geworden.“ Weil ihm zugetragen wurde, dass die Frau über ihn gelacht habe, wollte er auf diese Weise zeigen, „dass ich es ernst meine. Verarschen lass ich mich nicht.“ Keinesfalls will er aber nach der Sachbearbeiterin, auf die er am Empfang traf, geschlagen haben. Darauf legt er Wert: „Wenn ich treffen hätte wollen, hätte ich sie schon getroffen.“

Und auf Vorhalt der Staatsanwältin, warum er denn überhaupt einen Baseballschläger ins Jobcenter mitgenommen habe, stellt er klar: Früher sei das nicht nötig gewesen. „Früher haben die Leute nur meinen Namen gehört und dann war Ruhe. Weil es mir heute schlecht geht, glauben alle, sie können machen, was sie wollen.“

Was hat der 56-Jährige tatsächlich mit dem Knüppel angestellt? Diese Frage ließ sich nicht eindeutig klären. Sie habe Angst gehabt vor ihm, sagt die Sachbearbeiterin, die als Zeugin geladen war. Er habe in ihre Richtung geschlagen, „richtig zu mir ausgeholt“, sie sei mit dem Bürostuhl hinter der brusthohen Theke reflexartig nach hinten ausgewichen. Ist das schon eine versuchte gefährliche Körperverletzung? Verteidiger Andreas Knoll konfrontiert die Zeugin mit der Erstaussage bei der Polizei, wonach der 56-Jährige den Baseballschläger „plötzlich in die Luft gehoben“ habe. Er verstehe, dass sie Angst hatte, dass der Angeklagte aber wirklich gezielt nach ihr geschlagen hat, zieht Knoll in Zweifel.

Zumal auch der Mitarbeiter der Security im Jobcenter, der dem Mann den Knüppel abnahm, nichts dergleichen bestätigen kann. Er sei auf der Toilette gewesen, als der Angeklagte eintraf, und könne zum Hergang nichts sagen. Auch einen Schlag auf den Tresen habe er nicht gehört.

In einem zweiten Fall liegen die Dinge klarer. Der 78-jährige Rentner, den der Angeklagte an einem Tag im Juni 2017 in einem Treppenhaus bedrohte, kann sich sehr gut an die Situation erinnern. Wegen eines offenen Fensters hatte sich der 56-Jährige so aufgeregt, dass er zuerst herumschrie, dann ein Küchenmesser aus der Wohnung holte, um es ihm ein Küchenmesser zu zeigen, und wenig später, ohne Messer, zurückkehrte mit der Drohung: „Dir schneid ich noch die Gurgel durch!“ Auch das räumt der Angeklagte im Wesentlichen ein.

„Mir war schon ein bisserl komisch“, sagt der Rentner, den er auf diese Weise angegangen war. Doch Angst um sein Leben habe er nicht gehabt. Und an einer Bestrafung habe er eigentlich kein Interesse. „Er ist eine arme Sau, der Mann – er tut mir auch Leid, aber so was kann man nicht bringen.“

So sieht das auch Richter Greifenstein. „Er ist fertig, der Mann. Er kann nicht mehr.“ Zur Anklage sei es gekommen, weil der 56-Jährige so viel auf dem Kerbholz hat. Nicht weniger als 32 Vorstrafen, vor allem wegen Diebstahls und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, haben sich zwischen 1980 und 2014 angesammelt. Damals wurde er noch einmal zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Seitdem ist keine Straftat mehr aktenkundig. Die versuchte Körperverletzung werde schwer nachzuweisen sein, so Greifenstein, der dafür wirbt, dem gerichtsbekannten Mann „ein letztes Mal in seinem Leben entgegenzukommen“. Eine Einstellung des Verfahrens lehnt die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf das Vorstrafenregister allerdings ab. Dass er im Jobcenter nicht über den Tresen kam, sage nicht, dass er die Sachbearbeiterin nicht treffen wollte, so die Staatsanwältin im Plädoyer, in dem sie acht Monate Gesamtfreiheitsstrafe wegen versuchter Körperverletzung und Bedrohung fordert. Wegen des Strafregisters kann diese Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die Sachbearbeiterin mag die Situation als sehr bedrohlich empfunden haben, von einem gezielten Schlag kann aus Sicht von Verteidiger Knoll aber nicht die Rede sein. Der Angeklagte habe mit dem Schläger rumgefuchtelt und sich „aufgemandelt“, wie das seine Art sei.

Und der Auftritt im Treppenhaus? Rechtlich gesehen eine Bedrohung, so der Anwalt. „Ob er es ernst gemeint hat, da habe ich meine Zweifel.“ Das Gericht möge es bei einer Geldstrafe, 20 Tagessätzen a zehn Euro, für den Angeklagten bewenden lassen, der auf staatliche Transferleistungen angewiesen ist.

Richter Greifenstein folgt dem Verteidiger in der Bewertung der Aktion im Jobcenter und spricht den 56-Jährigen von der versuchten Körperverletzung frei. „Er wollte nicht und hat auch nicht nach der Sachbearbeiterin geschlagen. Er wollte sie auch nicht treffen.“ Jedenfalls lasse sich das nicht widerlegen.

Es bleibt die Bedrohung. 40 Tagessätze a zehn Euro soll der Angeklagte in 25 Euro-Raten abstottern.

Der Baseballschläger, „ein Geschenk“, das der Mann gerne wieder hätte, bleibt sichergestellt. Der Angeklagte sieht es auf Anraten des Anwalts ein.

„Ich hoffe, wir sehen uns nicht wieder.“ Mit diesen Worten verabschiedete Richter Florian Greifenstein den 56-jährigen Waldkraiburger aus dem Saal 116 am Amtsgericht Mühldorf.

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