Begründet hatten die Vertreter des Bürgerbegehrens ihre Initiative damit, dass sich die Aschauer Bürger 2016 in einer Befragung für ein Naturschwimmbad ausgesprochen hatten, das in alleiniger Verantwortung der Gemeinde erstellt und betrieben werden sollte. Eine erneute Bürgerbefragung hatte der Gemeinderat im August 2018 abgelehnt. Zentrale Punkte zur Finanzierung des interkommunalen Projekts seien unklar, bemängelt die Initiative. Der Planungsauftrag basiere nur auf einer groben Kostenschätzung ohne belastbare Kostenrechnung. Und: Der dezentrale Standort sei sowohl aus Aschauer als auch aus Waldkraiburger Sicht abzulehnen.
Das Bürgerbegehren
Die Begründung
Jetzt steht es fest: Am Sonntag, 16. Dezember, entscheiden die Aschauer Bürger in einem Bürgerentscheid darüber, ob die Gemeinde in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Stadt Waldkraiburg ein neues Schwimmbad baut oder nicht. So hat es der Gemeinderat beschlossen.
Bürgerentscheid am 16. Dezember
Aschau – Das Bürgerbegehren gegen den Schwimmbadneubau in interkommunaler Zusammenarbeit ist zulässig. Das hat die Prüfung der Verwaltung ergeben. Es entspricht den rechtlichen Vorgaben.
Deutlich mehr
Unterschriften
als erforderlich
Die Initiatoren des Bürgerbehrens, die den Neubau zusammen mit der Stadt Waldkraiburg verhindern wollen, hatten 37 Unterschriftenlisten mit 508 Unterschriften eingereicht. 487 Unterschriften sind gültig. Das entspricht 18,76 Prozent der wahlberechtigten Bürger. Nur zehn Prozent, das sind 260 Unterschriften, wären erforderlich.
Diskussionen löste ein Antrag auf eine Abstimmung über die mögliche Ablehnung des Projekts durch den Gemeinderat aus, den im Vorfeld Christian Mayerhofer eingebracht hatte.
Gertraud Langbauer hatte eingangs der Sitzung gefordert, die Abstimmung von der Tagesordnung herunterzunehmen. Denn: Es gebe bereits einen Beschluss des Gemeinderates. Und seit diesem Beschluss habe sich nichts am Sachverhalt geändert.
Die Sachlage habe sich dadurch geändert, so Geschäftsstellenleiter Stefan Kirchbuchner, dass Unterschriften für ein Bürgerbegehren vorliegen. Die Gemeindeordnung sieht nach seinen Worten ausdrücklich vor, dass ein Bürgerentscheid entfallen kann, wenn der Gemeinderat das Anliegen des Bürgerbegehrens aufnimmt und einen entsprechenden Beschluss fasst. Der Antrag Langbauers wurde mit neun zu sechs Stimmen abgelehnt.
Gemeinderat hält
Beschluss vom
Februar aufrecht
Der Antrag Mayerhofers blieb auf der Tagesordnung. Doch die klare Mehrheit der Gemeinderäte war gegen eine Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom Februar 2018 und bekräftigte die Position, jetzt die Entscheidung in die Hände der Bürger zu legen. „Dann sehen wir, in welche Richtung es geht. Das ist der fairste Weg“, so etwa Thomas Wintersteiger. Es gebe auch Befürworter des interkommunalen Projekts, es sei deshalb außerordentlich schwierig, die Mehrheiten abzuschätzen, meinten Ernst Doleschal und Günther Manz. „Es wäre fatal, die Entscheidung aufzuheben“, so Manz.
Auch er sei für einen Bürgerentscheid, so Mayerhofer, wollte aber mit seinem Antrag die Möglichkeit eröffnen, den Gemeinderatsbeschluss vor dem Hintergrund der neuen Entwicklung aufzuheben. Zusammen mit Hans Baumgartner stimmte er für die Aufhebung des Beschlusses.
Längere Debatten gab es auch im Zusammenhang mit der Formulierung der Frage auf dem Stimmzettel, die man den Bürgern zur Entscheidung am 16. Dezember vorlegt. Schließlich einigte man sich auf folgende Variante: „Sind Sie gegen den Neubau eines Schwimmbades durch die Gemeinde Aschau mit der Stadt Waldkraiburg?“
Diese Formulierung hatte Geschäftsstellenleiter Kirchbuchner vorab mit der Rechtsaufsicht im Landratsamt und den Initiatoren des Bürgerbegehrens abgestimmt.
Diskussionen um die treffende
Formulierung
Zunächst wurden im Gemeinderat wegen der negativen Formulierung Bedenken laut. Die Formulierung könne nicht präzise genug sein, fanden Hans Baumgartner, Christian Mayerhofer und Zweiter Bürgermeister Manfred Römer. Dagegen konnte Gertraud Langbauer die Diskussion nicht verstehen: „Jeder, der lesen kann, versteht diese Frage.“
Eine bessere und klarere Alternative brachte niemand ein. Einstimmig wurde die Formulierung abgesegnet.
Zum Abstimmungsleiter wurde Matthias Bönisch berufen, der auch die Wahlen leitet. Sein Stellvertreter ist der Geschäftsstellenleiter Kirchbuchner.
Um den Bürgerentscheid zu gewinnen, braucht es nicht nur die Mehrheit der Stimmen, sondern eine qualifizierte von mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten. An diesem Quorum, das bei Bürgerentscheiden in Gemeinden mit weniger als 50000 Einwohnern gilt, war der Bürgerentscheid für den Erhalt des Waldbads im Frühjahr gescheitert.
Der Gemeinderatsbeschluss vom 20. Februar 2018
In der Februar-Sitzung hat der Gemeinderat mit 9:7 Stimmen die Beteiligung der Gemeinde Aschau am interkommunalen Projekt mit der Stadt Waldkraiburg zur Errichtung eines gemeinsamen Schwimmbades beschlossen.
• Demnach beteiligt sich Aschau an den Herstellungskosten mit einem Anteil im Verhältnis der Einwohnerzahlen, gedeckelt mit 1,6 Millionen Euro.
• Der von der Gemeinde eingebrachte Grundbesitz ist Bestandteil der Kostenbeteiligung, bleibt jedoch im Besitz der Gemeinde.
• Ebenfalls im Verhältnis der Einwohnerzahlen beteiligt sich die Gemeinde am zu erwartenden jährlichen Defizit. Der Anteil ist auf 60000 Euro gedeckelt.
• Bei der Auswahl der Architekten und Planungsbüros und bei der Planung ist die Gemeinde gleichberechtigt.
• Die Gemeinde hat ein Rücktrittsrecht bis zur Vorlage einer konkreten Planung mit Kostenschätzung.
• Im Fall eines Rücktritts werden die entstandenen Kosten von beiden Parteien anteilig des Verhältnisses der Einwohnerzahlen getragen.