von Redaktion

Auch nach vier langen Verhandlungstagen will der Ex-Autoverkäufer aus Gars, dem mehrfacher Betrug vorgeworfen wird, die Beweisaufnahme nicht schließen. Der Prozess geht weiter.

Vorwurf: Viele Autokäufer betrogen

Mühldorf/Gars – Der 29-Jährige soll über Jahre gebrauchte Markenfahrzeuge zum Verkauf angeboten und dabei erhebliche Mängel verschwiegen haben. Nach drei Verhandlungstagen, an denen Käufer von der Panne über Zulassungsschwierigkeiten bis zu kapitalen Motorschäden berichteten, sagten am vierten Verhandlungstag zwei Gerichtsvollzieher im Zeugenstand aus.

20 Fälle im Jahr 2013, 29 ein Jahr später

Die beiden Gerichtsvollzieher standen regelmäßig beim Angeklagten vor der Tür: Laut einem der Gerichtsvollzieher ging es 2013 um 20 Fälle, 2014 kamen 29 Fälle hinzu und so schraubten sich die Forderungen in die Höhe.

Zahlte der Angeklagte zu Beginn noch kleinere Beträge, war dies im Laufe der Zeit immer seltener möglich. Der Angeklagte zog um, die für die Region zuständige Gerichtsvollzieherin übernahm die Fälle. Es kam zur Pfändung, wobei drei Fahrzeuge laut der Aussage der Gerichtsvollzieherin immerhin durch eine Versteigerung rund 100000 Euro einbrachten. Die Reihe der Gläubiger war lang, neben Autokäufern hatten unter anderem auch Krankenkasse und Gemeinden noch Rechnungen offen.

Der Verteidiger hätte die Beweisaufnahme gerne noch ausgedehnt und auch noch die vier Zeugen, die sich an den Prozesstagen zuvor krankgemeldet hatten, vorgeladen. Er erhoffte sich mehr Aufklärung über die Checklisten, die in einigen Fällen aufgetaucht waren. Sie enthielten eine Aufzählung sämtlicher Mängel. Am Ende stand die Unterschrift des jeweiligen Käufers. Die hatten jedoch vor Gericht ausgesagt, die Liste nie gesehen zu haben, andere konnten sich an eine Liste erinnern, aber mit weit weniger Einträgen. Es stand der Verdacht im Raum, der Angeklagte hätte im Nachhinein Mängel hinzugefügt.

Der Angeklagte hingegen behauptete, die Zeugen hätte Falschaussagen gemacht und seien nur verärgert über den schiefgelaufenen Kauf. Ein grafologisches Gutachten solle Licht ins Dunkel bringen.

Dies lehnte Richter Florian Greifenstein aber ab: Die Unterschriften seien mit Kugelschreiber getätigt worden. Da könne nach so langer Zeit auch kein Gutachter bei der Aufklärung helfen. Der Richter glaubte auch nicht daran, dass weitere Zeugen, deren Aussagen zudem aus den Zivilprozessakten bekannt waren, an der Beweissituation etwas ändern würden.

Dass dennoch auch am vierten Verhandlungstag kein Urteil gesprochen wurde, lag am erneuten Einwand des Angeklagten: Ein Bekannter soll noch als Zeuge gehört werden, der etwas über die Checklisten erzählen könne: Der Prozess geht weiter.

Wie auch immer das Urteil am Ende in diesem Strafprozess lautet: Die meisten Käufer, die im Prozess ausgesagt haben, sind bis dato auf ihrem Schaden sitzengeblieben.

Selbst wenn am Ende ihres Zivilprozesses ein Vergleich stand oder sie sogar den Rückkauf des jeweiligen Fahrzeugs erwirken konnten, haben nur die wenigsten etwas von ihrem Geld wiedergesehen. In einem Fall wurden einer Käuferin 5000 Euro zugesprochen. Im Verlauf eines Jahres bekam sie über den Gerichtsvollzieher viermal Beträge zwischen 400 und 500 Euro ausgezahlt. Andere gingen leer aus.

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