von Redaktion

Ein 22-jähriger psychisch Kranker lieferte sich eine wilde Verfolgungsfahrt mit der Polizei. Jetzt wurde vom Landgericht seine Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet; allerdings zur Bewährung.

„Wildwest in Waldkraiburg“

Traunstein/Waldkraiburg – Ein 22-Jähriger aus Waldkraiburg lieferte sich nach einer Polizeikontrolle im Fasching mit den Beamten eine Verfolgungsfahrt, attackierte deren Kollegen in einer Arztpraxis und in der Dienststelle. „Wildwest in Waldkraiburg wie im amerikanischen Actionfilm“ – davon sprach Vorsitzender Richter Dr. Klaus Zenkel gestern im Sicherungsverfahren am Landgericht Traunstein. Das Gericht ordnete die Unterbringung des psychisch kranken Studenten in einer psychiatrischen Klinik an, setzte sie aber gegen strenge Auflagen auf fünf Jahre zur Bewährung aus.

Lange Liste von Anschuldigungen

Die Liste der Vorwürfe von Staatsanwalt Alexander Foff war lang – vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung, versuchte und vollendete Körperverletzung.

Der 22-Jährige hatte am 11. Februar frühmorgens problemlos eine allgemeine Polizeikontrolle passiert. Er folgte den Beamten, fuhr mit hoher Geschwindigkeit an einer neuen Kontrollstelle vorbei, bremste, driftete und kam quer zur Fahrbahn zum Stehen. Die Beamten ermahnten ihn. Der 22-Jährige folgte dem Streifenwagen, beschleunigte und überholte das Polizeiauto mit hoher Geschwindigkeit. Die Gesetzeshüter schalteten Blaulicht, Martinshorn und eine Lichttafel „Stop Polizei“ ein. Der Smart verlangsamte, aber als die Polizei aufgeschlossen hatte, gab der Fahrer wieder Gas und raste in Schlangenlinien davon. Zwischendurch versuchte er mehrfach, das Streifenfahrzeug von der Straße abzudrängen. Er suchte Blickkontakt mit den Beamten, lachte und legte den nächsten Powerslide hin. Die Beamten riefen, er solle aufhören. Sie bekamen die Antwort: „Wieso? Das macht doch Spaß.“

Die Verfolgungsfahrt bei Schnee und Eis ging stadtauswärts Richtung Howaschen weiter. Dort verloren die Beamten ihn kurz aus den Augen. Als der Streifenwagen auf einem Schotterparkplatz wenden wollte, raste der 22-Jährige direkt auf ihn zu. Kurz vor dem Aufprall trat der Beschuldigte in die Bremsen und kam 20 Zentimeter vor dem Polizeiwagen zum Stehen.

Danach setzte er zurück Richtung Kreisstraße MÜ 13. An der Einmündung wendete er und steuerte wieder auf das Polizeiauto zu. Nur durch starkes Bremsen und Ausweichen ins Bankett konnte der Beamte einen Crash vermeiden. Der 22-Jährige machte sich lustig.

Beamten überlisten 22-Jährigen

Die Polizisten griffen zu einer List und boten dem Studenten an, er dürfe das Streifenfahrzeug auf dem nahen Parkplatz selbst lenken. Der Beschuldigte glaubte das und die Beamten konnten ihn festnehmen.

Auf der Dienststelle sollte seine Fahrtüchtigkeit gecheckt werden. Der junge Mann wurde aggressiv, stieß Beleidigungen aus und leistete massiven Widerstand. Fünf Mann waren notwendig, den Burschen in eine Zelle zu bugsieren. Er wurde jedoch wieder entlassen.

Am nächsten Tag kreuzte er gegen 9 Uhr in der Inspektion auf und forderte eine Entschuldigung. Als er sie nicht bekam, reagierte er mit Beleidigungen.

Randale in

Arztpraxis

Gegen 16 Uhr informierte eine Arztpraxis, der Beschuldigte solle in ein Bezirksklinikum eingewiesen werden. Vier Beamte in Uniform rückten an. Der 22-Jährige teilte Tritte aus und traf eine Polizistin. Vor einem Kopfstoß konnte sie sich wegdrehen.

Der Waldkraiburger beteuerte vor Gericht, er sei „ein lieber Mensch“. Er habe sich damals aufgrund nicht entsprechend eingestellter Medikamente in einem psychotischen Schub befunden. Das Gericht hörte sechs Zeugen an.

Zwei Polizisten schilderten, am Schlimmsten hätten sie die Situationen empfunden, in denen der Smart direkt auf sie losgerast sei und erst im letzten Moment gestoppt habe. Die psychiatrische Sachverständige, Dr. Antonia Eben vom Bezirksklinikum in Gabersee, attestierte dem 22-Jährigen eine psychische Erkrankung und Schuldunfähigkeit zu den Tatzeiten. Die Gutachterin trat für Unterbringung in der Psychiatrie ein. Die Maßregel könne gegen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt werden.

Dieser Empfehlung folgten Staatsanwalt Foff und die Verteidigerin, Anna-Maria Ehrlicher aus Wasserburg, in den Plädoyers. Foff: „Der Beschuldigte ist ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.“ Während der Ankläger eine Fahrerlaubnissperre von noch zwei Jahren beantragte, appellierte die Verteidigerin auf eine kürzere Zeit. Das Gericht gelangte zu einem Jahr und neun Monaten. Der Richter unterstrich, die ganzen Aktionen seien „brandgefährlich“ gewesen. Der Beschuldigte habe Riesenglück gehabt, dass er niemand schwer verletzt habe. Die Bewährungsauflagen bedeuteten „ein ganz enges Korsett“.kd

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