Waldkraiburg – Der „Wohnungspakt Bayern“, den das Kabinett bereits vor drei Jahren beschlossen hat, kommt nun auch dem Wohnungsbau in Waldkraiburg zu Gute.
Die Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft Waldkraiburg (WSGW) wird am Iserring 1 bis 8 in Waldkraiburg einen Neubau mit 86 Mietwohnungen und einem Gäste-Appartement realisieren (wir berichteten mehrfach). Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von rund 12 Millionen Euro bewilligt. Davon werden 1,7 Millionen Euro als Zuschüsse, der Rest als zinsgünstige Förderdarlehen ausbezahlt, wie Verene Gros, Sprecherin der Regierung mitteilt. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 17,9 Millionen Euro.
Mit dem Projekt im Zentrum sollen Wohnungen für einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. Das umfangreiche Wohnungsangebot richtet sich sowohl an Familien und Senioren, als auch an Alleinstehende und Paare. Alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und über Aufzüge erschlossen. Zwei Wohnungen sind für die Nutzung durch Rollstuhlfahrer geplant. Das Projekt am Iserring geht auf einen Architektenwettbewerb zurück, der im Sommer 2016 entschieden wurde. Das Bauvorhaben verteilt sich auf drei Hausgruppen, die einen ruhigen, begrünten Innenhof bilden und die Anlage von der stark befahrenen Egerländer Straße abschirmen.
Im Jahr 2018 stehen der Regierung von Oberbayern bisher rund 130 Millionen Euro für Soziale Wohnraumförderung aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern sowie der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung.
Regierungssprecherin Gros erklärt, das Bayerische Wohnungsbauprogramm des Bayerischen Bauministeriums fördert vor allem Familien mit Kindern, Alleinerziehende, ältere Menschen und Wohnungslose. Die Förderung hilft in erster Linie einkommensschwächeren Familien, eine angemessene Wohnung zu bekommen oder sich den Wunsch vom Eigenheim oder von einer Eigentumswohnung zu erfüllen. Mit den Fördermitteln aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm werden Investitionen angestoßen, von denen auch Impulse auf die mittelständische Bauwirtschaft ausgehen.
Vorrang bei der Förderung haben Maßnahmen, die kein neues Bauland beanspruchen, sondern auf innerörtlichen Brachflächen errichtet werden und solche, die vorhandene Bausubstanz nutzen. Flächenfraß soll damit vermieden werden.re/kla