Miete kann nicht bei 2,50 Euro bleiben

von Redaktion

2,50 Euro kostete bisher der Quadratmeterpreis in den Sozialwohnungen im Anton-Günther-Weg 2 bis 4 – weil sie staatlich gefördert waren. Nun läuft die Förderung aus und die neuen Eigentümer müssen eine Mieterhöhung durchsetzen, sie wollen 5 Euro. Zu drastisch, finden die Mieter und haben die SPD-Politiker Angelika Kölbl und Richard Fischer eingeschaltet. Inzwischen zeichnet sich eine Einigung ab.

Waldkraiburg – Das Mehrfamilienhaus im Anton-Günther-Weg stammt aus dem Jahr 1968 und gehörte bis vor wenigen Jahren der WSGW – die Miete für die Sozialwohnungen ist staatlich gefördert. Die Genossenschaft hat den Bau damals abgestoßen und verkauft, weil eine notwendige energetische Modernisierung und brandschutztechnische Ertüchtigung zu teuer und unrentabel war.

WSGW-Chef Werner Meisenecker erklärte 2014 der Zeitung, dass es auf der Basis des niedrigen Mietzinses nicht möglich war, dies zu stemmen. Neue Eigentümerin der Hausnummer 2 bis 4 (zwölf Wohnungen) ist eine Anwältin aus Traunstein.

Sie sieht sich nun gezwungen, die Mieten zu erhöhen, weil die staatliche Förderung zum Ende des Jahres ausläuft, wie sie auf Nachfrage der Nachrichten erklärt. Wer das nicht unterschreibt, muss mit einer Sanierung rechnen und dann wird die Miete nochmal teurer, legt sie den Bewohnern schriftlich dar.

Ein Schreiben, das mit dem Briefkopf ihrer Kanzlei versehen ist, weist die Mieter darauf hin, die Eigentümerin müsse nun „zu ortsüblichen Vergleichsmieten vermieten“. Zudem ist die Rede von dem Bemühen, eine „sozialverträgliche Anpassung“ vorzunehmen und sich an der Angemessenheitsgrenze des Jobcenters zu orientieren.

„Aber bei mir sind es rund 90 Prozent mehr, dabei sind 20 Prozent Erhöhung üblich“, sagt Volkan Kilic, der für 72,9 Quadratmeter 279 Euro warm zahlt. Dass eine Erhöhung kommen muss, das wussten alle Bewohner des Hauses. Aber, dass Kilic für sein 3-Zimmer-Apartment, in dem schon lange nichts mehr hergerichtet wurde, nun plötzlich 501 Euro zahlen sollte, das sah er nicht ein. „20 Prozent von so einer niedrigen Miete rühren nicht an, damit kann man nicht wirtschaften, geschweige denn sanieren“, sagt die Vermieterin im Gespräch mit der Redaktion. Selbst die Erhöhung um 90 Prozent sei immer noch sehr günstig bei der Wohnungsgröße.

Kilic setzte sich mit anderen Betroffenen und mit Richard Fischer und Angelika Kölbl von der SPD zusammen. Kölbl bat Rechtsanwältin Veronika Schönsteiner dazu, um den Bürgern zu erklären, wie man sich wehren kann. „Die Erstberatung übernimmt die SPD“, sicherte Fischer zu.

„Der Brief der neuen Eigentümerin hat mich alarmiert“, sagt Kölbl. Allein der Briefkopf der Anwaltskanzlei suggeriere „rechtlichen Druck und Ernsthaftigkeit“, dabei sei nicht die Kanzlei Eigentümerin, sondern die Anwältin. Zudem fragte die Politikerin, wie lange die Brandschutzmaßnahmen noch aufgeschoben werden können.

„Gemacht wurde in dem Haus schon lange nichts mehr“, sagen die Mieter Rudolf und Erika Wilhelm. So sind die Bäder und Heizungen so alt wie das Haus. Außer Rauchmelder zu installieren wurde augenscheinlich nichts in die Wege geleitet, sagen Ernst und Walburga Rudolf, die seit 50 Jahren hier wohnen.

Laut Kilic sind die Wohneinheiten nicht mit Einzelwasserzählern versehen, es gebe keine Etagenheizung, die Holzfenster seien „uralt“ und eine Wärmedämmung nicht vorhanden. Kilic habe mit der Eigentümerin eine moderate Mieterhöhung ausgehandelt und bekommt neue Fenster.

Wer die Zustimmungserklärung der Vermieterin schon unterzeichnet hat, wie eine Handvoll Mieter es getan hat, kann selbst mit Rechtsbeistand nichts mehr unternehmen.

Mit dem Schreiben wurden die Mieter unter Druck gesetzt, klagen die, die sich nicht einfach beugen wollen. Die Mutter der Eigentümerin, die selbst als Anwältin tätig und Eigentümerin der Hausnummer 6 bis 8 ist, stehe bei den Bewohnern vor der Tür und bohre nach, ob die Zustimmung zur Mieterhöhung schon unterschrieben sei. „Uns hat sie gesagt, von dem bisserl Miete könne man nicht mal die Handwerker zahlen. Einen Handwerker haben wir schon seit Jahren nicht mehr gesehen“, sagen die Rudolfs.

Marion Krause, die auch in dieser Anlage wohnt, ärgert sich, wie „dreist hier Druck aufgebaut“ werde. Sie wohnte bisher zu 283 Euro warm; nach der geforderten Erhöhung hätte sie 501 Euro bezahlt. Der Quadratmeterpreis wäre von 2,50 Euro auf 5,14 Euro gestiegen.

Gemeinsam mit ihrer Schwester suchte sie einen Anwalt auf. Er setzte einen Widerspruch an die Vermieterin auf – und nun zeichnet sich eine Einigung ab, freut sich Krause. Über diese „Einigung“ lacht die Vermieterin bitter. „Die Förderung läuft aus, die Objekte tragen sich nicht selbst. 20 Prozent von 190 Euro wirken sich doch nicht aus“, erklärt sie.

Heuer waren Wasser- und Gasanschluss kaputt, je Wohnung trafen sie 800 Euro Reparaturkosten. Die Heizung müsse dringend modernisiert werden. Eine große Maßnahme stehe da an, die umgelegt werden müsse.

Sie betont, sie wolle sozialverträglich vorgehen. „Wir haben Mieter, die können die von mir geforderte Erhöhung nicht zahlen. Mit denen haben wir uns auf einen geringen Anstieg geeinigt. Wir klagen oder modernisieren keinen alleinstehenden Rentner raus“, sagt sie. „Wenn aber gut situierte Ehepaare für 180 Euro wohnen bleiben wollen – das muss ich mir nicht gefallen lassen.“

„Haltung mancher Mieter ist ungerecht“

„Selbst wenn ich die Miete nach Ende der Förderung um 90 Prozent erhöhe, ist das immer noch ein sehr fairer und günstiger Preis. Wir reden hier von 5 Euro pro Quadratmeter, statt 2,50 Euro“, sagt die Eigentümerin der Zeitung. Sie ärgert, dass ein Teil der Mieter hier auf ihre Kosten leben wollen, denn das Haus trage sich nicht annähernd selbst. „Die Haltung mancher Mieter ist ungerecht“, sagt sie. Hier wohnen auch Leute, die nicht mehr auf Stütze angewiesen sind. Wenn diese Personen einmal berechtigt waren, in einer Sozialwohnung zu leben, dürfen sie drin bleiben. „Das ist gesamtgesellschaftlich nicht in Ordnung, wenn man sich selbst finanzieren kann, aber solche Mittel und Maßnahmen abgreift.“ In Deutschland fehle es generell an erschwinglichem Wohnraum; in Waldkraiburg werden derzeit sehr viele Luxuswohnungen hochgezogen. „Es wäre schade, solche Objekte wie im Anton-Günther-Weg wegzureißen. Bei einem Neubau käme der Quadratmeterpreis sofort auf 8 bis 10 Euro.“

Mieterhöhung – Was ist üblich?

Die Mieterhöhung in Sozialwohnungen nach Ende der staatlichen Förderung ist legitim, erklärt Veronika Schönsteiner aus der Kanzlei Dr. Maier, Engleder und Kollegen.

• Der Mieter hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Forderung ins Haus flattert

• die Miete muss seit 15 Monaten unverändert gewesen sein

• im BGB gibt es eine Kappungsgrenze, die besagt, innerhalb von drei Jahren darf nicht mehr als 20 Prozent erhöht werden

• in der schriftlichen Begründung muss Bezug genommen sein auf drei vergleichbare Objekte mit vergleichbarer Ausstattung, die der Mieter auffinden und anschauen können muss; in Waldkraiburg gibt es keinen Mietpreisspiegel

• dem Mieter muss eine zweimonatige Frist zum Überlegen eingeräumt werden

• stimmt der Mieter der Erhöhung zu, gilt sie ab dem dritten Monat, nach dem Eingang der Forderung

• stimmt er nicht zu oder schweigt, muss der Vermieter klagen; dann prüft das Gericht, ob die Zustimmung gerichtlich ersetzt werden kann (Kosten trägt der Mieter; außer: wenn der Vermieter die Mieterhöhung nicht ausreichend begründen kann; dann bekommt dieser eine Nachbesserungsfrist für sein Begründungsschreiben an den Mieter.)

• entscheidet das Gericht, alles ist rechtens, dann kommt die Mieterhöhung rückwirkend

• auch nach einer Modernisierung kann erhöht werden, was schriftlich und fristgerecht angekündigt werden muss; Umschlag 11 Prozent des Kostenaufwands auf die Jahresmiete

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