Streit ging böse ins Auge

von Redaktion

Das ist ganz böse ins Auge gegangen. Und zwar im wörtlichen Sinne. Am Faschingssamstag gerieten zwei Gruppen aneinander. Im Verlauf des Streits wurden 13 Personen durch Pfefferspray verletzt. Vor dem Amtsgericht mussten sich drei Angeklagte wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung verantworten.

Waldkraiburg/Mühldorf – Mit drei Schuldsprüchen endete die Verhandlung am Amtsgericht Mühldorf gegen drei Männer, die sich am Faschingssamstag am Rande des Faschingsumzuges ordentlich in die Haare gekriegt hatten: Beleidigung, Bedrohung und gefährliche Körperverletzung lauteten die Anklagepunkte.

Was war passiert: Am Faschingssamstag gerieten zwei Gruppen im Durchgang der Raiffeisenbank aneinander. Es sollen Beleidigungen gefallen sein, dann wurde mit Pfefferspray gesprüht und ein Beteiligter kassierte einen oder mehrere Faustschläge. Am Amtsgericht sollte der genaue Vorgang rekonstruiert werden, Videoaufzeichnungen der Vorfälle trugen zudem zur Aufklärung bei.

Unterschiedliche Wahrnehmungen

So war wohl Mahmut A. mit seinen Freunden am Faschingssamstag unterwegs. Sie aßen gemeinsam und trafen dann auf die Gruppe um Hermann S. und Michael P. (alle Namen von der Redaktion geändert). Dabei kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung, wobei sich im Lauf der Verhandlung herausstellte, dass die Provokation von der Gruppe um Mahmut A. ausging. Es folgte ein kurzes Gerangel und anschließend sprühte Mahmut A. mit Pfefferspray, das er sich von einem Freund besorgt hatte.

Der 17-Jährige, der sich selbst verteidigte, wollte Richter Dr. Christoph Warga glauben machen, dass er in Sorge um seinen Freund war. Die Videoaufnahmen aus der Bank zeigten aber, dass er das Pfefferspray bereits bereithielt, als die Auseinandersetzung begann. Überhaupt hatte er eine eigene Sicht auf die Dinge und auf Nachfrage von Richter Warga relativierte er seine Behauptungen häufig. So räumte er auf Nachfrage von Rechtsanwalt Andreas Wastlhuber ein, dass er die beiden Mitangeklagten für schuldig hielt, weil sie neben ihm auf der Anklagebank saßen. „Sie kommen mir bekannt vor“, meinte er, als ihn auch Richter Warga intensiv dazu befragte.

Die Videoaufnahmen belegten aber auch ganz deutlich, dass Hermann S. und Michael P. beteiligt waren. Hermann S. leugnete das auch von Anfang an nicht. Er stritt auch nicht ab, dass er einem Freund von Mahmut A. einen Faustschlag verpasst hatte.

Beleidigung nicht nachweisbar

Er ging davon aus, dass dieser mit dem Pfefferspray gesprüht hatte und dabei auch die Ehefrau und den zehnjährigen Stiefsohn getroffen hatte. Er selbst wurde ebenfalls am linken Auge von dem Pfefferspray getroffen und ließ sich von den Sanitätern behandeln, die wegen des Faschingsumzuges am Sartrouvilleplatz waren. Zudem widersprach er der Darstellung, dass er fremdenfeindliche Beleidigungen ausgestoßen hatte.

Staatsanwältin Pia Moulas erklärte sich bereit, den Vorwurf der Beleidigung oder sogar Bedrohung nicht mehr weiter zu verfolgen, da nicht eindeutig geklärt werden konnte, wer was im Lauf der Auseinandersetzung gesagt hatte.

Der Dritte im Bunde war Michael P. Er behauptete zuerst, dass er eigentlich nur dazwischen gegangen sei und vorher eher abseits gestanden habe. Er könne auch nicht keine Aussage machen, wer das Pfefferspray gesprüht oder wer wen geschlagen habe.

Die Videoaufzeichnung zeigte hier aber, dass er selbst versucht habe, einen aus der anderen Gruppe zu schlagen. Zudem hat er sehr wohl sehen müssen, wer das Pfefferspray gesprüht und wen Hermann S. geschlagen hat. Immerhin konnte seine Verteidigerin Veronika Schönsteiner erreichen, dass er lediglich wegen versuchter Körperverletzung verurteilt wurde.

Richter Dr. Christoph Warga meinte zu den wechselvollen Erläuterungen der Angeklagten – nur Hermann S. blieb von Anfang an bei seiner Aussage – ein Angeklagter dürfe lügen, das verüble er ihnen nicht.

Allerdings müsste er auch die Folgen in Kauf nehmen, wenn er „alles oder nichts“ spiele. Will heißen, er dürfe dann auch nicht mit Milde seinerseits rechnen.

Am Ende wurde Mahmut A., da er noch ein Jugendlicher ist, wegen gefährlicher Körperverletzung zu 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie zwei Tagen Kurzarrest verurteilt. Hermann S. wurde ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der 38-Jährige muss 80 Tagessätze á 20 Euro bezahlen.

60 Tagessätze á 60 Euro muss Michael P. wegen versuchter Körperverletzung bezahlen. Beide können die Strafe in Raten abstottern. Alle Angeklagten verzichteten auf weitere Rechtsmittel.

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