Mühldorf/Gars – Am fünften Verhandlungstag konnte endlich die Beweisaufnahme geschlossen und ein Urteil gegen den Ex-Autoverkäufer, dem mehrfacher Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen wurde, gesprochen werden.
Über Jahre hinweg soll ein 29-jähriger Ex-Autoverkäufer gebrauchte Markenfahrzeuge zum Verkauf angeboten und dabei seinen Kunden erhebliche Mängel verschwiegen haben. Der Prozess zog sich über fünf Verhandlungstage hin. Das Gericht musste die Frage klären, ob der Angeklagte neben dem gewerbsmäßigen Betrug auch Urkunden gefälscht hatte. Dabei ging es um sogenannte Checklisten, in denen die Mängel der Fahrzeuge aufgelistet waren. Die Käufer sagten vor Gericht aus, diese Listen entweder nie gesehen zu haben, oder aber mit weit weniger Einträgen. Es stand der Verdacht im Raum, der Angeklagte habe im Nachhinein die Listen manipuliert. Der Angeklagte hingegen behauptete, die Zeugen hätten falsch ausgesagt, weil sie über den schiefgelaufenen Kauf verärgert seien.
An drei Verhandlungstagen berichteten Zeugen von Pannen über Zulassungsschwierigkeiten bis hin zu kapitalen Motorschäden, am vierten Verhandlungstag standen zwei Gerichtsvollzieher im Zeugenstand. Die Verteidigung forderte dann noch einen fünften Verhandlungstag ein, in der Hoffnung, ein Bekannter des Angeklagten könne etwas zur Aufklärung der Checklisten beitragen. Dieser Bekannte hatte über Jahre immer wieder Fahrzeuge für den Angeklagten „aufbereitet“, ist aber kein gelernter Kfz-Mechaniker. Ob Checklisten gefälscht worden waren oder nicht, konnte aber letztlich auch dieser Zeuge nicht klären. Die Verteidigung versuchte es dann noch mit einem weiteren Zeugen: Ein Mann aus Schwindegg, der vom Angeklagten ein Quad gekauft hatte, wurde ebenfalls gehört. Doch allein die Tatsache, dass dieser Zeuge mit seinem Kauf zufrieden war und auch an der Checkliste nichts auszusetzen hatte, half nicht weiter.
Die Staatsanwältin forderte vier Jahre Haft, die Verteidigung einen Freispruch. Richter Florian Greifenstein verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren Haft für gewerbsmäßigen Betrug in elf Fällen mit Urkundenfälschung. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung wollen in Berufung gehen. In der nächsten Instanz wird sich dann das Landgericht mit dem Fall beschäftigen müssen.vk