Waldkraiburg – Der junge Syrer, der eine Filialleiterin einschüchterte und massiv bedrohte (wir berichteten), darf den Landkreis südlich von München, in den er verlegt wurde, nicht mehr verlassen. Weil er immer wieder in Waldkraiburg gesehen wurde, handelten die Behörden hinter den Kulissen.
„Er bekam eine räumliche Beschränkung auferlegt“, erklärt Stefan Sonntag von der Pressestelle im Polizeipräsidium Oberbayern Süd, auf Nachfrage der Zeitung. Diese Residenzpflicht bedeutet, dass er den Landkreis, in dem er nun lebt, nicht verlassen darf.
Wenn er dennoch wieder in Waldkraiburg auftaucht – seine Freundin wohnt hier – und auch von der Polizei angetroffen wird, „packen wir ihn in ein Auto und fahren ihn zurück. Dann bekommt er eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit“. Wiederholt er das Spielchen, erfüllt dies einen Straftatbestand. „Wir haben ein wachsames Auge auf ihn und werden das konsequent verfolgen“, so Sonntag weiter.
Er räumt ein, dass es juristisch nicht ganz einfach sei, solche Geschichten auf den Weg zu bringen. Vor dem Hintergrund der Bedrohung suchten die Behörden nach einer schnellen Lösung. „Es ging rasch, weil alle an einem Strang zogen; Polizei, Landratsämter und Ausländerbehörden sowie die Regierung von Oberbayern.“
Der 19-jährige Flüchtling hat Freunde in Waldkraiburg, darunter Landsleute, die im Zuge der Ermittlungen zum Bedrohungsfall vernommen wurden. Auf Nachfrage erklärte Sonntag, dass es nicht auszuschließen sei, dass der junge Mann weiterhin versuchen werde, über seine Spezln die Einschüchterungen fortzusetzen. Er sei jedoch überzeugt, dass „diese Maßnahme allen Beteiligten zeigt, dass die Behörden einschreiten, dass wir nicht hilflos zusehen müssen und einen wehrhaften Rechtsstaat haben. Das ist ein Signal an diese Leute“.