Waldkraiburg – 2004 hatte die Stadt ihre Richtlinien für die Sportförderung letztmals überarbeitet. 2019 soll ein neues Regelwerk in Kraft treten. Notwendig wird die Änderung schon deshalb, weil die Stadt 2016 im Rahmen der Haushaltskonsolidierung Nutzungsentgelte für die Sportstätten eingeführt hatte. Bis dahin war die Nutzung kostenlos, dieser Passus ist in der neuen Fassung gestrichen.
Der Großteil der Richtlinien bleibt unverändert, insbesondere die Zuschüsse für die Jugendarbeit. Für jedes Mitglied unter 18 Jahren gewährt die Stadt den Sportvereinen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 7,50 Euro.
Bisher wurde in den Richtlinien die Förderung von Trainingslagern, Qualifikationswettkämpfen und Meisterschaften in Aussicht gestellt. Künftig soll auf Vorschlag der Verwaltung aus Haushaltsgründen nur noch die Teilnahme an Meisterschaften finanziell unterstützt werden. Margit Roller (CSU) hätte den Passus aus sozialen Gründen gerne gelassen wie bisher. Außerdem gehe es ja nicht um die völlige Übernahme der Kosten, sondern nur um einen Förderanteil.
Dagegen sprach sich Franz Belkot (UWG) für die Streichung aus. Die Förderung von Trainingslagern könne unüberschaubar werden. Da stelle sich auch die Frage, ab welcher Leistungsstufe dies gelten solle. Außerdem werde die Teilnahme an Trainingslagern und Qualifikationen vielfach von den Fachverbänden bezahlt. SPD-Fraktionssprecherin Susanne Engelmann warf die Frage auf, ob dafür „überhaupt die Kommunen zuständig sind oder nicht eher die Verbände“. Auch andere Vereine könnten da Unterstützung für Fahrten und Unternehmungen beantragen. Und Sportreferent Andreas Marksteiner (UWG) ergänzte in diesem Sinne: Bei Trainingslagern gehe es meist um Teambuilding, nicht um Leistungssport. Er habe gar nicht gewusst, dass es die Möglichkeit gibt, dafür Förderung zu beantragen. In den vergangenen Jahren waren auch keine Anträge dazu eingegangen.
5000 Euro mehr
für Übungsleiter
Bei den Übungsleiterzuschüssen soll die bisherige Deckelung von 30000 Euro im Jahr (seit 2013) auf Vorschlag von CSU-Fraktionssprecher Anton Sterr auf 35000 Euro angehoben werden. „Übungsleiter sind das Allerwichtigste bei einem Verein.“ Um eine gerechte Verteilung an alle zuschussberechtigten Vereine zu garantieren, ist eine vereinsbezogene prozentuale Kürzung vorzunehmen, wenn die Zuschüsse den jährlichen Haushaltsansatz übersteigen. In den vergangenen Jahren lag die Gesamtsumme der beantragten Übungsleiterzuschüsse laut Auskunft der Verwaltung wiederholt um 1000 bis 2000 Euro über der Deckelung.
Für Planungssicherheit beim Reha-Sportverein soll künftig eine weitere Änderung der Richtlinien sorgen. Schon seit 1997 waren diesem Verein wegen der angespannten Haushaltslage nicht mehr 7,50 Euro für jedes der rund 200 Mitglieder ausbezahlt, sondern eine gekürzte Pauschale zwischen 400 und 800 Euro gewährt worden. Das neue Regelwerk sieht nun einen Zuschussbetrag von drei Euro pro Mitglied vor.
Einstimmig hat der Ausschuss die Änderungen befürwortet. Im Haushalt wird ein Jahresbudget in Höhe von 50000 für die Sportförderung angesetzt, die über diese Richtlinien geregelt wird.