Aschau – Einen Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Geräteraum in Thann 7 reichte eine Familie ein. Gebaut werden soll im Garten der Großeltern. Die Antragsteller wollen klären, ob der Standort und die geplanten Maße überhaupt möglich sind. Das Wohnhaus soll 13 Meter lang und zehn Meter breit werden. Die Garage mit Geräteraum wird als 19,5 Meter lang und sechs Meter breit angegeben. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Daher wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Frage, ob die Grenzbebauung zulässig ist, muss das Landratsamt klären. Ob eine Gehwegabsenkung für eine neue Zufahrt zur Staatsstraße zulässig ist und ob ein Abstand zwischen Garage und Gehweg von zwei Metern möglich ist, muss das Straßenbauamt prüfen, so die Verwaltung. kla