Aschau – Das Bauvorhaben „Neubau eines Zweifamilienhauses mit zwei Garagen“ auf dem Grundstück der Lärchenstraße 40 war wieder Thema im Gemeinderat. Das Gebäude soll am Hang errichtet werden und in zwei Wohneinheiten mit zwei eigenen Zugängen eingeteilt werden.
Das Gebäude soll 13,86 Meter lang werden plus 1,92 Meter Zwischengang und 5,50 Meter für die Garage. Die Breite ist mit 14,26 Meter angegeben. Das oberste Geschoss ist von den beiden unteren zurückversetzt – wegen der Hanglage.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig, was jedoch auf private Streitpunkte zurückzuführen ist, wie Bürgermeister Alois Salzeder in der Sitzung erklärte.
Die Gemeinde hat mit dem Landratsamt abgeklärt, dass keine öffentlich-rechtlichen Belange betroffen sind. Weil es Abweichungen vom Bebauungsplan gibt, muss das Landratsamt ein Genehmigungsverfahren durchführen.
Der Gemeinderat einigte sich, mit der Gegenstimme von Daniela Reingruber, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den nötigen Befreiungen vom Bebauungsgplan Wirtsberg-Bräuberg zuzustimmen. Wegen der Steilheit des Hangs dürfen statt zwei nun drei Vollgeschosse verwirklich werden, die Abweichung sei städtebaulich vertretbar. Die Geschossflächenzahl wird entsprechend angepasst. Die maximale Geschosshöhe wird mit 3,05 Metern um 25 Zentimeter höher.
Daniela Reingruber gefällt die vier Meter hohe Betonwand bei der Einfahrt nicht. „Das ist massiv, da sollte angeböscht werden“, sagte sie. Bürgermeister Salzeder sagte, durch die Steilheit des Grundstücks relativiere sich das. „Das sieht man nicht,“ Und Stefan Kirchbuchner von der Verwaltung erklärt, die Stützmauer müsse für die ganze Länge der Zufahrt das Gelände stützen. Möglicherweise sei es nötig, dem Gebäude am unteren Teil eine andere Hausnummer zu geben, wie dem oberen Teil.
Günther Manz schlug vor, die Betonwand zu begrünen. „Ja, scho. Aber ob es dadurch schöner wird“, zweifelte Reingruber. Sie blieb dabei, der Antragsteller sollte anböschen und einen Teil der Mauer mit Geländer versehen. Das Gremium gab die Anregungen von Reingruber und Manz dem Antragsteller mit auf den Weg.kla