Gars – Nachdem der Gemeinderat in früherer Sitzung seine Zustimmung zu Errichtung und Betrieb einer Kiesbrechanlage in der Kiesgrube Dörfl verweigert hatte (wir berichteten), wies das Landratsamt Mühldorf darauf hin, dass das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht rechtswidrig verweigert wurde, schließlich handle es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben.
Nach engagierten Diskussionsbeiträgen in der jüngsten Sitzung des Garser Gemeinderats und nach Würdigung der Tatsache, dass keiner der Anwohner dem Bauvorhaben zugestimmt habe, wurde der gefasste ablehnende Beschluss argumentativ bekräftigt und einstimmig erneuert.
Angeführt wurden dazu nachbarschützende Belange und der Hinweis auf schädliche Umwelteinwirkungen wie auf Verunreinigungen, Lärm und Erschütterungen, was zu unzumutbaren Belästigungen und Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlergehens der Anwohner führen müsse.
Gemeinde unterstützt Familien-stützpunkt weiter
Zu beschließen hatte der Gemeinderat über einen Antrag des Familienstützpunktes Gars unter dem Dach des Kinderhauses St.Antonius auf weitere finanzielle Unterstützung. Bürgermeister Norbert Strahllechner teilte mit, dass eine Fachkraft derzeit für Eltern in Gars zehn und in Reichertsheim zwei Beratungsstunden wöchentlich anbiete. Neben anderen Gemeinderäten sprach er sich grundsätzlich für die Befürwortung des Antrages aus.
Das Angebot sei für eine familienfreundliche Gemeinde wichtig. Für den Standort Kindergarten spreche die Nähe zu den Eltern. Eine Reduzierung der Beratungsstunden in Gars wollte er nicht ausschließen.
Michael Kasenbacher meinte, dass der Stützpunkt für einen Schulstandort wie Gars wichtig sei, Monika Söll vermisste ein gleichartiges Angebot für das Jugendalter. Gabi Grundner sprach sich gegen einen Automatismus bei einer finanziellen Förderung aus.
Georg Thanners Vorschlag, im Gemeindeblatt Werbung für den Stützpunkt zu machen und die Beratungszeiten zu veröffentlichen, soll in die Tat umgesetzt werden.
Mit zehn zu drei Stimmen wurde schließlich der Beschluss gefasst, für 2019 einen Zuschuss von 10000 Euro zu gewähren. Eine weitere Unterstützung muss danach erneut schriftlich beantragt werden.