„Das gibt das Baurecht nicht her“

von Redaktion

Gemeinderat Ersatzbau mit zehn Wohneinheiten im Außenbereich nicht möglich

Kraiburg – Der Gemeinde sind die Hände gebunden. Selbst wenn sie wollte, kann sie die Voranfrage eines Bauwerbers nicht befürworten: Der will in Mitterpleining eine Gaststätte mit sechs Wohneinheiten und einen angrenzenden Tanzsaal abreißen, um es durch einen Neubau mit zehn Wohneinheiten zu ersetzen. Doch in dieser Größe ist ein Ersatzbau im Außenbereich nicht genehmigungsfähig. „Das gibt das Baurecht nicht her“, so Markus Schmidinger vom Bauamt. Das Landratsamt hatte diese Position in einem Ortstermin noch einmal bekräftigt. Bei drei Gegenstimmen hat der Marktgemeinderat die Voranfrage folgerichtig abgelehnt.

Kein privilegiertes Vorhaben

Wie Markus Schmidinger vom Bauamt ausführte, befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes des Marktes und ist als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Der Bauort ist dem Außenbereich zuzuordnen und fällt damit unter Paragraf 35 Baugesetzbuch. Der beabsichtigte Neubau sei kein privilegiertes Vorhaben. Eine Einzelfall-Erlaubnis ist nicht möglich, weil öffentliche Belange beeinträchtigt würden. Das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.

Sanierung ist dem Bauwerber zu teuer

„Eine diffizile Lage“, so Bürgermeister Herbert Heiml. Denn es kommt hinzu, dass bei der Gemeinde keine Genehmigungsunterlagen für die bestehenden sechs Wohneinheiten vorliegen, auch im Landratsamt nicht. Ein Abriss und Neubau sei auf der jetzigen rechtlichen Basis unmöglich, auch wenn die geplante Kubatur kleiner werde als der Bestand, so Heiml. Möglich sei allerdings, das Ganze zu sanieren.

Doch von einer Sanierung will der Bauwerber, der in der Sitzung anwesend war, nichts wissen. „Das kostet doppelt so viel wie ein Neubau.“ So recht verstehen kann er nicht, dass er sein Vorhaben nicht umsetzen kann. Schließlich könne er über 50 Jahre Mieterträge für die Wohnungen nachweisen.

Einen alternativen Weg können Gemeinde und Bauwerber allerdings gehen, „wenn wir wollen, dass da was gemacht wird“, so der Bürgermeister. Mit einer Außenbereichssatzung könnte die Marktgemeinde planungsrechtliche Grundlagen für das Vorhaben schaffen.hg

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