Waldkraiburg – Bei einer Baukontrolle im Sommer wurde festgestellt, dass mehrere Wohnungen in dem Wohn- und Geschäftshaus als Arbeiterunterkunft genutzt werden. Im Oktober hat der Eigentümer einen Bauantrag auf entsprechende Nutzungsänderung von zwei Wohnungen eingereicht.
Bauplanungsrechtlich sei das zulässig, sagt Carsten Schwunck, Leiter der Bauabteilung. Denn das Gebäude im städtischen Innenbereich befindet sich in einer Umgebung, deren Nutzungscharakter einem Mischgebiet entspricht. Das Problem besteht darin, dass zwei zusätzliche Stellplätze für diese Nutzung notwendig seien. Und die könne der Antragsteller auf dem Grundstück nicht nachweisen.
Eine Ablösung von der Stadt lehnt der Bauausschuss einhellig ab. Wieder gehe es um eine nachträgliche Genehmigung, so Stadträtin Margit Roller. Die Stelle sei zu exponiert. „Es gibt schon ein Stellplatzproblem.“ Und ihr Stadtratskollege Gerd Ruchlinski pflichtete bei: „Wir waren uns einig, dass wir in der Innenstadt möglichst keine Stellplätze ablösen lassen.
Voraussetzung für eine Genehmigung ist damit, dass der Antragsteller Stellplätze auf einem Nachbargrundstück mieten kann.