Kraiburg – Vor allem ein Thema brachte den Bürgermeister gleich auf Betriebstemperatur: ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Ensdorfer Wiesen“.
Auf einer freien Parzelle wollen die Bauwerber ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten und Garage errichten. Dazu beantragen sie eine Erhöhung der vorgegebenen Wandhöhe, von 3,50 auf 5,50 Meter und eine Änderung der Dachneigung von „mindestens 35 Grad“ auf „mindestens 30 Grad“.
Die Wandhöhe der Garage müsste von 2,50 auf drei Meter angehoben werden, das Gebäude um etwa drei Meter nach Westen verschoben, beziehungsweise das Baufenster nach Westen erweitert werden.
Bürgermeister Heiml feuert Breitseite auf Münchner Architekten
Absolut nachvollziehbar ist das aus Sicht des Bürgermeisters, der eine Breitseite in Richtung des Münchner Architekten abfeuerte, der den Bebauungsplan erarbeitet hatte, und der gesamten Münchner Architektenzunft den Marsch blies. „3,50 Meter – das ist ja eine Hundehütte.“ So eine Planung sei typisch für Münchner Architekten, die in der Stadt selber Riesenvillen bauen und es gerne haben, wenn draußen kleine Häuser in der idyllischen Landschaft stehen.
„Ich denke, wir haben den Bebauungsplan im Gemeinderat beschlossen“, nahm UWG-Gemeinderat Ernst Kirmeier dem Bürgermeister etwas Wind aus den Segeln.
Zu einer Abstimmung kam es nicht. Der Bauausschuss soll sich das Ganze genauer anschauen, ehe das Thema wieder in die Sitzung kommt. Die Bauverwaltung wies allerdings darauf hin, dass Anfang der 1990er-Jahre im Bereich eines Nachbargrundstücks eine Befreiung für eine Wandhöhe von 4,60 Meter beim Wohnhaus und drei Meter bei der Garage erteilt wurde.
Sollte dem Antrag entsprochen werden, könnte dies ebenfalls anstelle eines Änderungsverfahrens über den Weg einer Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes erfolgen, sofern das Landratsamt zustimmt.
Wohnbebauung auf Grünfläche: Noch Gesprächsbedarf
Nicht zum ersten Mal lag dem Gemeinderat ein Antrag auf Vorbescheid vor. Er betrifft den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit etwa zehn Wohnungen auf einem Grundstück an der Guttenburger Straße in Kraiburg, das derzeit als Parkfläche genutzt wird, sowie zweier Einfamilienhäuser mit Garagen auf einem unmittelbar angrenzenden Areal, das im Flächennutzungsplan als „Private Grünflächen, landwirtschaftliche Fläche, Hausgarten oder ähnliches“ dargestellt ist.
Bürgermeister Herbert Heiml begrüßt das Vorhaben. Das Mehrfamilienhaus an der Straße ist aus seiner Sicht absolut unproblematisch. Auch mehrere Gemeinderäte schätzen das so ein. Ohnehin bliebe das Maß der baulichen Nutzung innerhalb der Vorgaben des Bebauungsplanes „Bruckhäusln“. Eine Ausnahme bilden die Stellplätze, deren Zahl (15) die Gemeinde aber ausdrücklich begrüßt.
Zur Planung im hinteren Bereich gibt es noch Gesprächsbedarf. Im Moment ist dort eine Wohnbebauung ohnehin nicht möglich. Dazu braucht es eine Anpassung des Bebauungsplanes.
Der Bürgermeister kann sich das gut vorstellen. „Wir wollen ja, dass gebaut wird.“ Sicherlich sei das Areal als Grünfläche ausgewiesen, „aber wir haben Grünflächen ohne Ende in diesem Bereich“. Städtebaulich sei das sicherlich keine Todsünde. Allerdings stellte Heiml klar, dass auch er nur eine Bebauung mit zwei Häusern und eine Erschließung von der Guttenburger Straße her für möglich hält.
Werner Schreiber, der in einer vorangegangenen Sitzung sich noch sehr skeptisch geäußert hatte, kann sich die geplante Bebauung „als Ergänzung im Ortskern vorstellen“.
Andere bleiben skeptisch, Erich Unterforsthuber zum Beispiel: „Wenn es als grüne Wiese ausgewiesen ist, dann können wir nicht sagen, das bebauen wir.“ Da gebe es auch andere Grundstücke, es müsse eine Gleichbehandlung her.
Auf der Grundlage des geltenden Bebauungsplanes musste der Gemeinderat den Antrag ablehnen, signalisierte allerdings für den vorderen zur Straße hingewandten Teil Zustimmung. Wie es im hinteren Bereich weitergeht, bespricht der Bauausschuss.
Wohnungen für Pflegepersonal – Ortstermin geplant
Zurückgestellt wurde auch ein Antrag, auf einem Grundstück in der Bahnhofstraße, Nähe Pflegeheim, ein Wohngebäude für Pflegepersonal zu errichten. In einem 16 mal sieben Meter großen Gebäude mit Pultdach sollen vier Wohnungen Platz finden.
Das Problem: Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bruckhäusln“, an dieser Stelle ist kein Baufenster ausgewiesen. Es wäre also eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Als Alternative brachte Markus Schmidinger vom Bauamt ins Gespräch, den Bereich aus dem Bebauungsplan herauszunehmen und nach Paragraf 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Der Bauausschuss schaut es sich vor Ort an.
Eine erfreuliche Entwicklung zeichnet sich bei einem Gebäude am Marktplatz 12 ab, dessen Fassade und Dach der Besitzer sanieren und erneuern möchte. Er braucht dafür eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Die Gemeinde hat keine Einwände.
Das Vorhaben sollte die Gemeinde zum Anlass nehmen, „dass wir uns das Tor vornehmen“, so der Bürgermeister. Noch ein Fall für den Bauausschuss.hg