Wie breit dürfen Längsparkplätze sein?

von Redaktion

Die Autos werden immer breiter. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, hätten einige Waldkraiburger Stadträte gerne generell bei Straßenbauprojekten für Längsparkplätze eine Breite von 2,50 Meter vorgegeben, damit der Verkehr ohne Beeinträchtigung fließen kann. Doch das ist nur im begründeten Einzelfall möglich.

Waldkraiburg – Entzündet hatte sich die Diskussion an konkreten Problemen, die sich bei Längsparkbuchten etwa in der Siemensstraße auftaten. Für SUV‘s und Oberklasse-Fahrzeuge sind die Buchten zu eng. Für eine generelle Festlegung auf 2,50 Meter breite Längsparkplätze fehlt allerdings die Rechtsgrundlage. Das zeigte Carsten Schwunck, Leiter der Bauabteilung, im Bauausschuss auf. Er hatte sich auf eine Anfrage von Stadtrat Christoph Vetter hin bei einem Fachanwalt kundig gemacht. Die DIN-Norm, die eine Breite von zwei Metern vorgibt, ist Bestandteil der Straßenverkehrsordnung. Ein Bundesgesetz könne die Kommune nicht in ihrem Wirkungskreis ändern. Die Stadtverwaltung empfiehlt deshalb, die Breite der Längsparkstände bei der Vorlage von Planungen im Einzelfall zu regeln. „Für Abweichungen von der Zwei-Meter-Regelung brauchen wir eine Begründung.“ Und Schwunck präzisierte, dass da die Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmer und deren Nutzungsansprüche abgewogen werden müssten.

„Glücklich macht mich das nicht“, meinte dazu Christoph Vetter. Er verwies darauf, dass die Normen der Straßenverkehrsordnung der Praxis hinterher hinken. Er sprach sich dafür aus, möglichst immer 2,50 Meter anzustreben. Auch Vetter weiß, dass das nur den Charakter einer Empfehlung hat, an die sich die Bauherren nicht halten müssen, wenn sie die Flächen dafür nicht zur Verfügung stellen wollen.

Verkehrsreferent Rainer Zwislsperger begrüßt es, wenn Längsparkplätze breiter werden. Ausdrücklich warnte er jedoch vor 2,50 Meter. „Da stellt der Lkw-Fahrer seinen Lastwagen ab.“ 2,25 Meter decke fast alles an Lieferwagen und Wohnmobilen ab.

„Ich würde das Risiko eingehen“, hielt Vetter entgegen. Schon bei 2,20 Metern werde es mit dem Außenspiegel eng.

Auch er stimmte so wie alle anderen Ausschussmitglieder dafür, der rechtlichen Situation Rechnung zu tragen und über die Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen hinaus keine Vorgaben hinsichtlich der Breite von Längsparkplätzen zu treffen. Gemäß diese Richtlinie beträgt die Regelbreite zwei Meter.

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