Waldkraiburg/Mühldorf – Eine Ehefrau ruft ihren Ehemann mehrfach aus einem Friseursalon an und sagt ihm unter anderem, sie, beziehungsweise ihr Hinterteil, sei beleidigt worden. Kaum 20 Minuten später betritt der Ehemann den Salon, verpasst demjenigen, der seine Ehefrau beleidigt hat, einen so harten Faustschlag, dass dieser mitsamt des Friseurstuhls nach hinten umkippt.
Normalerweise geht es in dem Salon in einer Einkaufspassage in der Teplitzer Straße in Waldkraiburg um Waschen, Strähnchen, Föhnen in entspannter Atmosphäre. Doch im Februar dieses Jahres bekamen sich zwei Kunden sprichwörtlich so arg in die Haare, dass es in einer Schlägerei endete.
Diese handfeste Schlägerei wurde gestern vor dem Mühldorfer Amtsgericht verhandelt. Vor Gericht versuchten nun Richter, Staatsanwältin, Verteidiger und die Anwälte zweier Nebenkläger den Hergang zu rekonstruieren. Angeklagt war das Ehepaar. Sie wegen Beleidigung, er wegen schwerer Körperverletzung. Angefangen hatte alles mit einem bizarren Wortgefecht und zahlreichen Provokationen.
Die Vorgeschichte: Sie war Kundin im Salon, wollte sich und ihrem Sohn die Haare schneiden lassen. Sie hatte einen Termin, fragte einen jungen Mann, der ebenfalls im Salon anwesend war, ob er ihrem Sohn die Haare schneiden könne.
„Sehe ich aus wie ein Friseur?“ gab der junge Mann zurück, genervt von der herrischen Art der Kundin. Der junge Mann, ein Freund einer Friseurin, war selbst nur als Kunde in dem Salon. Im weiteren Verlauf gerieten die beiden Kunden immer wieder aneinander, ein Wort gab das andere. Nachdem ihr die Haare gewaschen worden waren, wollte sie sich dann genau auf den Stuhl setzen, auf dem der junge Mann bereits saß. Dabei waren rechts und links von ihm noch Plätze frei.
Ein Großteil der Kabbelei fand wohl auf Russisch statt, die ein oder anderen Wortfetzen fielen aber auch auf Deutsch. Der junge Mann soll unter anderem gesagt haben: Die mit ihrem fetten Hintern passt eh nicht in den Stuhl. Das räumte der junge Mann, der als Zeuge und Nebenkläger vor Gericht auftrat, auch ein. Sie soll daraufhin „Fick dich“ geantwortet haben. Das stritt sie vehement ab.
Die Angeklagte habe mehrfach mit dem Handy ihres Sohnes ihren Ehemann angerufen. Nach Schilderungen der Mitarbeiter, die als Zeuginnen aussagten, sei der Ehemann nach rund 20 Minuten in den Salon gestürmt, soll nur gefragt haben „Wer?“. Seine Gattin soll daraufhin in Richtung ihres Nachbarstuhls genickt haben, in Richtung jenes jungen Mannes. Auch das bestritt die Angeklagte. Der Ehemann soll dann ohne ein weiteres Wort zuerst gegen den Unterschenkel des Mannes getreten haben, der Faustschlag folgte.
Die Angestellten hätten versucht, den Wüterich wegzudrängen. Der hätte zum Hocker gegriffen und um sich geschlagen, sodass auch die Mitarbeiterinnen unter anderem blaue Flecken davontrugen. Der Angeklagte räumte zwar den Faustschlag ein, ansonsten hätte er sich aber nur verteidigen wollen und mit dem Hocker dem jungen Mann von sich und seiner Frau fernhalten wollen.
Was genau nach dem Faustschlag passiert ist, der den jungen Mann zu Boden brachte, konnte im Detail nicht geklärt werden. Aber die Summe an Zeugenaussagen, die sich über drei Stunden hinzogen, reichten Richter Florian Greifenstein auch so aus, um den Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung zu einem Jahr auf Bewährung zu verurteilen und die Ehefrau wegen Beleidigung zu 40 Tagessätzen à 20 Euro.
Der Ehemann sei in den Laden gekommen und hätte ohne Vorwarnung auf den jungen Mann einschlagen. Weiter ließ er keinen Zweifel daran, dass die Gattin mit ihren Anrufen die „Urheberin des ganzen Irrsinns“ gewesen sei. Dennoch entschuldige das in keinem Fall die Raserei des Ehemanns.