Asylbewerber zum Nichtstun verurteilt

von Redaktion

Asylbewerber sollten sich nützlich machen können, durch Arbeitsgelegenheiten in eine geregelte Tagesstruktur hineinwachsen. Das halten viele für richtig. Doch welche juristischen Hürden es dafür gibt, wurde kürzlich im Stadtrat allzu deutlich, als die Grenzen für diese Beschäftigungsmöglichkeiten aufgezeigt wurden.

Waldkraiburg – Ausgangspunkt war ein Antrag von Mitgliedern der SPD-Fraktion. Zweiter Bürgermeister Richard Fischer, der im Arbeitskreis Asyl engagiert ist, erwartet von der Stadt, dass sie sich für Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einsetzt.

80 Cent Aufwandsentschädigung gibt es dafür pro Stunde, wichtiger ist, dass die Menschen damit eine sinnstiftende und tagesstrukturierende Aufgabe haben. Fischer sieht darin die Möglichkeit, Asylbewerber, die nicht arbeiten dürfen, in der Kommune einzubinden. „Es täte uns gut, wenn wir das nutzen würden“, sagte er im Stadtrat. Das sei ein Beitrag, um Spannungen abzubauen. Der Bürger sehe, dass Asylbewerber einen Dienst an der Allgemeinheit leisten. Es gebe doch so viele Aufgaben, Papierkörbe leeren, Laub kehren, Schnee schaufeln…

2017 schon einmal mit Initiative gescheitert

Vor über einem Jahr hatte die Stadt auf Initiative Fischers schon einmal einen Vorstoß zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten gemacht. Mehrere mögliche Einsatzorte wurden ermittelt, letztlich aber nicht eingerichtet.

Bürgermeister Robert Pötzsch zeigte die wettbewerbsrechtliche Problematik auf, an der die Arbeitsgelegenheiten in vielen Fällen scheitern. Ein entscheidendes Kriterium ist das der „Zusätzlichkeit“. Das heißt, solche Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber dürfen zu keiner Verdrängung regulärer Arbeitskräfte führen. Es muss sich also um eine Tätigkeit handeln, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde. Beispiel dafür wären im Bereich der Landschaftspflege Unkrautbeseitigung oder Säuberungsarbeiten, beim Wegebau die Pflege vorhandener Fuß-, Rad- oder Wanderwege. Keine Arbeitsgelegenheiten in diesem Sinne sind allerdings Reinigungsarbeiten in den Räumen der Gemeindeverwaltung oder die Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflichten, zum Beispiel durch Schneeräumen. Außerdem gibt es eine Obergrenze von sechs Stunden täglich und 20 Stunden pro Woche.

Im August habe die Stadt einen erneuten Anlauf unternommen, um Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, einige Wochen später ging der Antrag aus der SPD-Fraktion ein.

Wie der Bürgermeister mitteilte, gibt es bei Stadt und Stadtbau GmbH derzeit keine geeigneten Arbeitsgelegenheiten, bei den Stadtwerken zwei Arbeitsgelegenheiten. „Das wird auch laufen“, so Pötzsch. Da sei man bereits mit dem Landratsamt im Gespräch.

Susanne Engelmann, SPD-Fraktionssprecherin, unterstützt das Anliegen Fischers. Es gehe ja auch um die Bekämpfung der Langeweile. „Ich glaube, es gibt Asylbewerber, die gerne etwas zurückgeben möchten.“ Wie Fischer, so sprach sich auch Engelmann dafür aus, bei der Regierung noch mal nachzubohren.

So sehr Michael Steindl (UWG) die sinnstiftende Wirkung solcher Arbeitsgelegenheiten sieht, so skeptisch ist der Rechtsanwalt im Hinblick auf den Spielraum, den die hohen rechtlichen Hürden dafür lassen. Es gebe ein Mindestlohngesetz und die Asylbewerber, um die es da geht, haben keine Arbeitserlaubnis.

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