Der Mann mit dem falschen Namen

von Redaktion

Harald – dieser Vorname klang in einem bayerischen Dorf der 50er-Jahre schon recht exotisch. Die völlig ungebräuchliche Schreibweise mit Doppel-„r“ überfordert aber fast jeden, der mit Ha-rr-ald Manger zu tun hat. Und so wird der Name des 60-Jährigen regelmäßig falsch geschrieben. Mit einer Geburtsurkunde, die im Gemeindeamt Pürten ausgestellt wurde, fing alles an.

Waldkraiburg – Er wusste es vorher: Sein Name würde sicher wieder falsch in der Zeitung stehen. So wie immer, wenn über die Versammlung des EHC Waldkraiburg berichtet wird, wo Harrald Manger seinen Bericht als Kassenprüfer vorlegt.

Das zweite „r“ kam nicht an den Korrektoren vorbei

Dabei hatte er diesmal den Redakteur der Heimatzeitung vorsorglich auf die eigentümliche Schreibweise hingewiesen. Der wollte es zunächst nicht glauben, hielt sich aber dran, Ehrenwort! Doch die Korrekturabteilung in Rosenheim war nicht vorgewarnt, das zweite „r“ im Text verschwand deshalb über Nacht und am nächsten Morgen stand wieder „Harald Manger“ in der Zeitung.

So ist es Ha-rr-ald Manger gewöhnt. Ob er etwas bestellt oder irgendwen anschreibt, die Antwort oder Lieferung geht immer an Ha-r-ald Manger. Und wenn er seinen Namen irgendwo hinterlässt, kann es passieren, dass jemand ihn darauf aufmerksam macht, dass er sich grade verschrieben habe.

In der Grundschule hieß er noch Harald mit einem „r“

Als Kind hieß der Pürtener, der beim Finanzamt in Mühldorf arbeitet, übrigens noch Harald, mit einem „r“. So wird er auch in allen Grundschulzeugnissen geführt. Doch dann kam der 5. Mai 1971. Von diesem Tag datiert die Geburtsurkunde, die im Gemeindeamt Pürten ausgestellt wurde. Warum er damals dieses Dokument brauchte, weiß er nicht. Sicher ist, dass er als Harrald mit zwei „r“ eingetragen wurde.

Vermutlich stand die Kurzform „Harry“ dafür Pate. Manger weiß es nicht und es hat ihn damals auch nicht weiter beschäftigt. Erst als er drei Jahre später, Pürten war mittlerweile eingemeindet – im Rathaus in Waldkraiburg seinen ersten Personalausweis abholte, wurde er darauf aufmerksam gemacht. „Ich sollte unterschrieben, aber bitte mit zwei „r“!“ Wie in der Geburtsurkunde.

Sein Einwand, das könne doch wohl nicht wahr sein, kam natürlich nicht gegen ein deutsches Dokument an. „Und ab diesem Zeitpunkt habe ich mir angewöhnt, mich mit zwei „r“ zu schreiben und auf meinen Namen angeredet zu werden.“

Und so ist es bis heute geblieben. Die Möglichkeit, die Schreibweise gegen Gebühr zu korrigieren, hat er nie ernsthaft in Erwägung gezogen. Wirkliche Nachteile, etwa durch eine Verwechslung, sind ihm erspart geblieben. „Dazu ist auch der Nachname Manger zu selten.“

Mittlerweile ist die falsche Schreibweise ein Markenzeichen

Und wie lebt es sich mit einem Namen, den es in dieser Schreibweise eigentlich gar nicht gibt? Gar nicht so schlecht. „Mittlerweile ist es fast so was wie ein Markenzeichen geworden, was Besonderes.“

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