Ein sehr blutige „Aussprache“

von Redaktion

Amtsgericht Fehlende Tatwaffe, widersprüchliche Aussagen fordern zweiten Termin

Waldkraiburg/Mühldorf – Seine blutige Tat im Rahmen einer verworrenen Auseinandersetzung innerhalb einer türkischen Gruppe, bestritt der Angeklagte im Amtsgericht Mühldorf nicht. Der Waldkraiburger und sein älterer Bruder waren wegen gefährlicher Körperverletzung mit einem Messer angeklagt. Auch nach einem langen Verhandlungstag war es nicht möglich, ein Urteil zu fällen. Es wurde nicht klar, wer die Tatwaffe mitgebracht hatte und wo sie abgeblieben war. Ein zweiter Termin wurde festgesetzt.

Wo ist das Messer? Wo ist der Schlagstock?

Der Sachverhalt: Am späten Abend des 13. Juli 2017 soll der Angeklagte auf einem Parkplatz in der Nähe des Waldkraiburger Kinos seinen „Schwippschwager“ H. und dessen Begleiter E. mit einem Messer schwer verletzt haben.

Langzeitfolgen tragen die Opfer nach eigener Aussage, weder in körperlicher, noch in psychischer Hinsicht davon. Allerdings merkte Richter Florian Greifenstein an, dass gegen Opfer E. seit November ein ausgesetzter Haftbefehl vorliege, weil nun diesmal er in einer Auseinandersetzung der Aggressor gewesen sein soll.

Erschwert wird die Wahrheitsfindung in dem blutigen Familienstreit unter anderem durch die Tatsache, dass von dem Messer trotz intensiver Suche der Polizei noch am Tatabend jede Spur fehlt.

Auch unterscheiden sich die Aussagen der Parteien in dem Punkt, wer die Waffe überhaupt zu der Auseinandersetzung mitgebracht hatte. So beteuern die Angeklagten, dass sie zunächst selbst mit Waffen bedroht worden seien. „Ich wollte nur meinen Bruder retten“, erklärt der jüngere Mann auf der Anklagebank. Er sei von „Opfer E.“ und drei anderen Begleitern bedroht und mit einem Schlagstock angegriffen worden, während H. direkt auf ihn mit dem Messer losgegangen sei. Von dem Schlagstock, den E. von seinem Dienst als Sicherheitskraft auf dem Volksfest mitgebracht haben soll, fehlt aber auch jede Spur.

Die „Opferseite“ bestreitet die Existenz des Schlagstocks: Zwar habe sich E. an besagtem Abend kurzfristig von seinem Chef bei den Sicherheitskräften am Volksfest befreien lassen, um seinem Freund H. in Waldkraiburg beizustehen. Allerdings dürfe der Sicherheitsdienst gar keine Schlagstöcke tragen, wie ein Anwalt der Nebenklage betonte.

Vorausgegangen war dem blutigen Ereignis in Waldkraiburg, dass H. seinen Schwager, dem älteren der beiden angeklagten Brüder, bei einem zufälligen Aufeinandertreffen im Mühldorfer McDonalds verbal und körperlich zugesetzt habe.

H. räumte im Zuge der Zeugenvernehmung ein, dass er sich seinen damaligen Schwager im wörtlichen Sinne zur Brust genommen habe, weil dieser seine Schwester unwürdig behandelt haben soll: Er war mit den Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kinder im Verzug. „Faustschläge oder so hat es dabei aber keine gegeben“, beteuerte H.

Begleitet worden sei H. zu diesem Zeitpunkt von drei Freunden, unter anderem von einem türkischstämmigen Altöttinger, mit dessen Auto die „Opfergruppe“ unterwegs war.

Im Zuge des Aufeinandertreffens im Mühldorfer McDonalds, wo der ältere der beiden Angeklagten zusammen mit dem Zeugen L. bei einem Kaffee saß, wurde der spätere mutmaßliche Messerstecher T. angerufen und eine Zusammenkunft in der Nähe des Waldkraiburger Kinos vereinbart.

Opfer E. sei dann nach einem kurzen Telefonat von seinen Kumpels abgeholt worden. Auch hierzu ergaben sich bei den Zeugenvernehmungen, die ab dem 17. Juli von der Polizei durchgeführt worden waren, Widersprüche.

So hatte E. seinerzeit ausgesagt, dass er auch schon beim Vorfall im McDonalds mit dabei gewesen sei, was sich zwischenzeitlich aufgrund seiner Tätigkeit für den Sicherheitsdienst auf dem Volksfest als unmöglich herausstellte.

Das Überwachungsvideo einer Spielothek zeigt, wie Täter T. das Lokal verließ und sich zehn Minuten später der verletzte H. sich in die Spielothek schleppte, um einen Notruf abzusetzen.

„Ich musste alleine um mein Leben kämpfen“, betonte der türkischstämmige arbeitslose H. Die Zeugen aus dem „Opferfahrzeug“, die genauso wie Zeuge L. aus dem „Täterfahrzeug“ das eigentliche Geschehen um die beiden Angeklagten und die Verletzten gar nicht genau mitbekommen haben wollen, hatten das Weite gesucht, sobald klar war, dass ein Messer im Spiel sein soll.

Am 25. Januar folgt der zweite Verhandlungstag

Da die Befragungen der Begleiter beider Parteien wenig erhellende Aussagen ergaben, müssen beim Folgetermin am 25. Januar weitere Zeugen gehört werden. Einem Mann aus dem Umfeld der Familie zufolge soll Begleiter L. in den Wochen nach der Tat im Bekanntenkreis über das Ereignis berichtet haben. Der Angeklagte T. soll das Messer selbst mitgebracht haben. Dies zitierte einer der beiden Nebenklägeranwälte aus der mehrere hundert Seiten umfassenden Anklageschrift.

Im Zeugenstand bestritt L. jedoch, dass er jemals etwas Derartiges gesagt habe. Nie habe er ein Messer gesehen, weil er auf der anderen Straßenseite gestanden habe und sich lediglich nach dem Ereignis zusammen mit den „unter Schock stehenden“ Brüdern (den Angeklagten) per Auto zurück gezogen habe. Auch dort habe L. kein Messer gesehen.

Sehr viel Blut verloren

Umstritten blieb auch nach der Beweisaufnahme vor dem Schöffengericht, wer die Tatwaffe zu dem blutigen Aufeinandertreffen überhaupt mitgebracht hatte. Zumal von der Tatwaffe bis auf die schweren Verletzungen immer noch jede Spur fehlt. Bisher steht fest, dass zunächst Opfer E. der Oberschenkel auf einer Länge von 18 Zentimeter bis zu fünf Zentimeter tief aufgeschlitzt wurde. „Ich wollte verhindern, dass er (der Angeklagte) auf meinen besten Freund mit dem Messer losgeht“, erklärte das Opfer in seiner Zeugenaussage. Anschließend wurde dieser noch mit einem Faustschlag auf das rechte Auge niedergestreckt, sodass er eine Gehirnerschütterung erlitt. Danach wandte sich der Täter dem „Schwippschwager H.“ zu und stach ihn unter anderem mit einer Sichelbewegung tief in den linken Beckenbereich, woraufhin der Mann sehr viel Blut verlor.

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