Bebauungsplan „Klosterfeld Au“ gebilligt

von Redaktion

Gemeinderat Gars Sichtachse auf das Klosterensemble darf nicht beeinträchtigt werden

Gars – Der Gemeinderat befasste sich in jüngster Sitzung mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Klosterfeld Au am Inn“. Am Ende der Diskussion war die Billigung einstimmig.

Umfangreiche Stellungnahmen und Änderungswünsche von Trägern öffentlicher Belange, darunter unter anderem Landratsamt, Regierung von Oberbayern, Wasserwirtschaftsamt Rosenheim und Landesamt für Denkmalpflege, waren zur Kenntnis zu nehmen. Dabei zeigte sich, dass alle Einwendungen und Änderungsvorschläge ohne Gegenstimme akzeptiert werden konnten.

Landratsamt und Landesamt für Denkmalpflege wiesen darauf hin, dass die Sichtachse auf das Klosterensemble durch die im Bebauungsplan vorgesehene Bebauung keinesfalls beeinträchtigt werden darf. Kritisiert wurden unter anderem auch die „sehr detaillierten Festsetzungen“ der Gemeinde, die zugunsten eines „schlanken Bebauungsplans“ reduziert werden sollten. Als neuralgischer Punkt des Immissionsschutzes wurde der durch das alljährliche Volksfest gefährdete Schallschutz angesehen, doch räumt die zuständige Behörde ein, dass die kurzzeitige Überschreitung der Werte dann von einem „seltenen Ereignis“ ausgehe und damit unter eine Ausnahmeregelung falle. Auch Stellungnahmen und Einwendungen von Bürgern wurden behandelt. Diese bildeten einen lange Jahre währenden kontroversen Meinungsbildungsprozess ab, darunter auch eine grundsätzliche Ablehnung weiterer Bebauung im Garser Ortsteil Au überhaupt. Alle Einwendungen wurden abgewogen und einstimmig abschlägig beschieden. Nur in einem Fall wurde eine Überarbeitung des Bebauungsplanes hinsichtlich zulässiger Baumaße zugesichert.

Nach ausführlicher Beratung wurde die Aufstellung des Bebauungsplans, der erneut zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt wird, einstimmig gebilligt. mün

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