Lärmschutz für Oedhub muss reichen

von Redaktion

Bauleitplanung für Erlebnisgastronomie

Aschau – Mit der Bauleitplanung der Kleingartenanlage Oedhub beschäftigte sich der Gemeinderat. Bei den Anmerkungen zum Flächennutzungsplan wies das Landratsamt darauf hin, dass das geplante Areal für die Erlebnisgastronomie über eine sehr schmale Gemeindestraße angebunden ist. Weil das für den Begegnungsverkehr problematisch sein könnte, sollte man die Straße anpassen. Die naheliegende Kreisstraße MÜ25 hat einen Lärmschutzwall. Wenn das dem Betreiber der Gastronomie nicht reichen sollte, hat er keine weiteren Ansprüche für Schutzmaßnahmen, Er müsste zum Beispiel selbst für Lärmschutzfenster sorgen.

Der Gemeinderat nahm sämtliche Anmerkungen zur Kenntnis. Der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan werden erneut öffentlich ausgelegt. kme

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