Stangl AG will Bürogebäude bauen

von Redaktion

Die Stangl AG will ein neues Bürogebäude auf ihrem Standort in Niederndorf bauen. Die Stadt schafft dafür durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die rechtlichen Voraussetzungen.

Waldkraiburg – Seit der Gründung im Jahr 1962 ist das Unternehmen, das auf Sonderanfertigungen aus Beton spezialisiert ist, enorm gewachsen. Fast sieben Hektar groß ist das Betriebsgelände gewachsen, so Vorstand Walter Scheitzeder.

85 Mitarbeiter haben im vergangenen Jahr einen Umsatz in Höhe von 17 Millionen Euro erarbeitet. Das Unternehmen mit dem Leitspruch „Kreativ in Beton“ zählt bei den Sonderanfertigungen aus Beton für den Garten- und Landschaftsbau zu den Marktführern der Branche im deutschsprachigen Raum.

Produktion und Lagerung der Fertigteile erfolgt in fünf Betriebsgebäuden. Dazu kommen ein Heizgebäude, eine eigene Schreinerei für Schalungen, eine Kfz-Werkstatt, ein Büro- und Sozialgebäude sowie eine Betriebstankstelle.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in der jüngsten Sitzung einstimmig der Erweiterung des Betriebs zugestimmt. Wie Carsten Schwunck, Leiter der Stadtentwicklungsabteilung, erläuterte, soll in den nächsten Jahren ein neues, 25 mal 15 Meter großes Bürogebäude auf dem Areal entstehen. Eventuell könnte auch das bestehende Bürogebäude in Arbeitnehmerwohnungen umgebaut werden.

Dafür fehle die Genehmigungsgrundlage, die die Stadt jetzt schaffen will. Denn noch ist das Betriebsgelände im Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft sowie Fläche für Versorgungsanlagen dargestellt. Ein kleiner Bereich im Süden ist zudem als Fläche für Forstwirtschaft/Abgrabungen ausgewiesen. Ein kleiner Bereich liegt im Süden im Überschwemmungsgebiet.

Es braucht also eine Änderung des Flächennutzungsplanes, die der Ausschuss befürwortet. Im Verfahren soll die Fläche in ein Sondergebiet, Betonwarenherstellung Fa. Stangl AG“ umgewidmet werden.

Die Planungskosten trägt dafür das Unternehmen, ebenso gilt dies für die Aufstellung des Bebauungsplanes.

Auf Vorschlag der Verwaltung soll dieses Verfahren in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchgeführt werden. Dadurch werde der Standort an den Betrieb der Firma Stangl gebunden. Das bedeute, dass mit Aufgabe des Standortes oder der Firma auch das Baurecht aufgegeben würde.

Die Stadt schafft also einerseits Erweiterungsmöglichkeiten für das bestehende Unternehmen, schließt gleichzeitig aber aus, dass sich an dieser Stelle ein weiteres Gewerbegebiet verfestigt. Der Ansiedlung eines Gewerbes, das die Stadt nicht an dieser Stelle will, etwa einer Spedition, ist damit ein Riegel vorgeschoben.

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