Kraiburg – 3,50 Meter Wandhöhe schreibt der Bebauungsplan „Ensdorfer Wiesen“ für ein Wohnhaus (E+D) auf einer Parzelle vor, die jetzt bebaut werden soll. Bauwerber, die auf diesem Grundstück ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten und Garage errichten wollen, haben allerdings beantragt, von dieser Vorgabe abweichen zu dürfen.
Bauausschuss hat sich vor Ort informiert
Um das geplante Vorhaben zu realisieren, ist eine Änderung der Bebauung auf E+1 und eine Wandhöhe von 5,50 Metern erforderlich. Auch die Wandhöhe der Garage müsste von 2,50 auf drei Meter angehoben werden.
Der Bauausschuss hat sich vor Ort kundig gemacht. Auf dessen Vorschlag hat der Gemeinderat nun dem Antrag einstimmig stattgegeben. Die Wandhöhe darf maximal 5,50 Meter (Fixwert) betragen, die Garagenhöhe drei Meter, bei einer Reduzierung der Dachneigung von 35 auf 30 Grad.
Wie Markus Schmidinger vom Bauamt ausführte, hatte die Gemeinde bereits in den 1990er-Jahren im Bereich des nördlichen Nachbargrundstücks ebenfalls eine Befreiung für eine Wandhöhe von 4,60 Metern und eine Garagenhöhe von drei Metern ausgesprochen. Die Umgebungsbebauung und die künftige südliche Bebauung lassen diese Abweichung zu. Der Bebauungsplan „Kumpfmühle“ gibt eine Wandhöhe von bis zu 6,50 Metern vor.
Alter Bebauungsplan in der Kritik
Offen ist noch, ob eine zeitaufwendige Änderung des Bebauungsplanes nötig ist oder ob das Landratsamt stattdessen einer Befreiung von den Festsetzungen des Planes zustimmt.
Bürgermeister Heiml, der in der Sitzung zuvor den Bebauungsplan und den Planer heftig kritisiert hatte und dafür die Replik erntete, er habe den Vorschriften ja wohl auch zugestimmt, stellte in diesem Zusammenhang fest: Der Bebauungsplan sei 1989 ausgefertigt worden, er, Heiml, aber erst seit 1990 im Gemeinderat. Er habe mit dem Bebauungsplan also nichts zu tun. Er wisse nicht, „ob ich es bemerkt hätte“. Er halte aber daran fest, so der Bürgermeister, „dass 3,50 Meter Unsinn sind“.hg