Mühldorf/Waldkraiburg – Vor dem Amtsgericht Mühldorf musste sich ein Waldkraiburger Türsteher wegen mehrfacher Körperverletzung verantworten. Dabei standen gleich mehrere Tatvorwürfe im Raum, die alle am ersten Oktober 2017 um weit nach Mitternacht vor und in einem Club in der Berliner Straße in Waldkraiburg passiert sein sollen.
Zum einen soll der Türsteher laut Anklage einem Gast, der mit einer mitgebrachten Flasche den Club verlassen wollte, die Flasche abgenommen und ihm einen Schlag ins Gesicht verpasst haben.
Der Gast brachte den Vorfall noch in derselben Nacht bei der Polizeiinspektion zur Anzeige. Sichtbare Verletzungen waren laut Aussage des diensthabenden Polizisten nicht zu erkennen. Auf einen Arztbesuch verzichtete der Gast. In derselben Nacht soll der Türstehen in den Toilettenräumen des Clubs mit einem weiteren Gast aneinandergeraten sein, den er angeblich ebenfalls geschlagen haben soll. Am Ende der Nacht lief die Feier in dem Club dann gänzlich aus dem Ruder und endete in einer Rauferei zwischen einer Gruppe Betrunkener. Der Angeklagte sowie zwei weitere Türsteher versuchten, die aufgebrachte, teils schlägernde Gruppe aus den Kellerräumen nach draußen zu lotsen.
Auch hierbei soll es, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, im Tumult zu Handgreiflichkeiten gekommen sein. Vor Gericht musste geklärt werden, wer wen tatsächlich geschlagen hat, und ob auch, wie von einem Gast behauptet, der Angeklagte Pfefferspray eingesetzt hatte.
Für den Angeklagten stellte sich die Situation in der Nacht wie folgt dar. Er habe mit seiner Frau eine Hochzeit besucht, hätte nach dem Fest einen Hilfeanruf vom Betreiber des Clubs bekommen. Es läge eine aggressive Grundstimmung in der Luft und die Security vor Ort käme damit nicht allein zurecht, so der Tenor des Gesprächs.
Der Angeklagte hatte nicht nur als Türsteher häufiger in dem Club ausgeholfen. Seine Ehefrau sei auch die Verpächterin, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Man habe daher ein großes Interesse, dass der Betrieb problemlos laufe.
Nach der Hochzeitsfeier sei er daher in den Club gegangen, um die Türsteher vor Ort zu unterstützen. Der Betreiber der Diskothek habe sich laut Aussage des Angeklagten aufgrund der aufgeheizten Stimmung in sein Büro zurückgezogen. Der Angeklagte wollte für Ruhe sorgen. Er räumte durchaus ein, einen Gast beim Verlassen des Lokals aufgehalten und ihm eine Flasche abgenommen zu haben.
Geschlagen habe er ihn jedoch nicht, beteuerte er vor Gericht. Auch Pfefferspray habe er eingesetzt, aber erst später im Freien, um die raufende Menge auseinanderzutreiben. Er habe aber das Spray nicht gezielt auf eine Person gerichtet, sondern in die Menge gesprüht.
Ein Polizist, der mit seinen Kollegen und mehreren Einsatzwägen vor Ort war, sagte aus, er habe vor dem Nachtlokal zwei blutende Gäste gesehen, aber ob diese Verletzungen auf das Konto des Angeklagten gingen, konnte er nicht klären.
Weiteren Zeugen fiel es schwer, sich genau an die Ereignisse erinnern. Der Alkoholpegel in der betreffenden Nacht und die Zeit, die seitdem verstrichen ist, machten es nicht leichter und so gab es teils widersprüchliche Aussagen. Für die Beweisaufnahme musste ein zweiter Verhandlungstag angesetzt werden; am 31. Januar geht es weiter.