„Solche Wunden können tödlich enden“

von Redaktion

Amtsgericht Notwehr oder nicht: Verletzung war richtig gefährlich

Waldkraiburg/Mühldorf – Die blutige Tat im Rahmen einer Auseinandersetzung innerhalb einer türkischen Gruppe mit familiären Beziehungen im Juli 2018, bei der ein Mann gefährlich und ein weiterer leichter mit dem Messer verletzt wurde (wir berichteten), beschäftigte das Amtsgericht Mühldorf nun bereits zum zweiten Mal.

Stichwunde im Gerangel um Messer entstanden?

Die Einbestellung weiterer Zeugen förderte nun zutage, dass die späteren Opfer möglicherweise doch die Tatwaffe selbst zum Aufeinandertreffen mitgebracht haben könnten.

Gerichtsmedizinerin Dr. Kathrin Lauterbach sagte aus, dass zumindest eine der beiden Stichwunden, die der Angeklagte T. dem Opfer E. in der Nähe des Waldkraiburger Kinos zugefügt hatte, „im Gerangel“ um das Messer entstanden sein könnte.

Die 18 Millimeter breite und fünf Zentimeter tiefe Stichwunde am Oberschenkel von Opfer E. führe nämlich von innen nach außen. Die andere Stichwunde hingegen, in der Hüfte von Opfer H., bezeichnete die Gutachterin als „sehr gefährlich: Solche Wunden können auch tödlich enden“.

Die Expertin räumte aber ein, dass eine Beurteilung äußerst schwierig sei, da die von der Kripo Mühldorf angeordnete Untersuchung in München nicht von ihr selbst durchgeführt worden sei und auch erst vier Tage nach der Tat stattfand. Sie stütze ihre Aussage daher hauptsächlich auf die klinischen Befunde aus dem Kreiskrankenhaus Mühldorf sowie die seinerzeit gemachten Fotos.

Am Ende des zweiten Verhandlungstages plädierten die Nebenkläger auf 5000 bzw. 7000 Euro Schmerzensgeld. Für die Abschlussplädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sowie die Urteilsverkündung wurde der kommende Freitag als weiterer Verhandlungstag angesetzt.

Mehrere Hundert Seiten an Zeugenaussagen

Um die mehrere Hundert Seiten an Zeugenaussagen umfassende Ermittlungsakte zu beleuchten, wurden an den zwei Verhandlungstagen vier Polizeibeamte und sechs Zeugen aus dem Umfeld der früheren Familie gehört.

Häufigste Aussage war: „Das weiß ich heute nicht mehr genau!“. Keiner der direkt beteiligten Zeugen beider Parteien will eine Tatwaffe gesehen haben und Angeklagter T. bestreitet nach wie vor, das Messer selbst mitgebracht zu haben.

Opfer H. hatte noch am ersten Verhandlungstag auf die Behauptung, er oder sein Freund E. hätten das Messer mit zur Auseinandersetzung gebracht, und seien entwaffnet worden, argumentiert: „Wir sind doch nicht in Hollywood.“

Da von der Tatwaffe weiterhin jede Spur fehlt, kann man auch nicht anhand der Fingerabdrücke nachvollziehen, welche Version stimmt. Nach Expertenmeinung mache dies aber wenig Unterschied, denn die zweite Stichwunde in der Hüfte von Opfer H. sei nach Expertenmeinung zweifellos als gefährliche Körperverletzung einzustufen.

Gehört wurde am zweiten Verhandlungstag Zeuge B., ein Kollege des Angeklagten T., der damals einen Gebrauchtwagenhandel an der Daimler Straße führte. Der Waldkraiburger sagte aus, dass er alle Beteiligten schon sehr lange kenne und den Streit um die zerrüttete Ehe von T. und seiner Frau, (Schwester eines der Verletzten) mitbekommen habe. Zeuge B. habe versucht, schlichtend auf die Beteiligten einzuwirken.

Am Tat-Abend gab es ein behördlich dokumentiertes Telefonat: Opfer H. hatte den Zeugen B. nach der Handgreiflichkeit mit seinem Schwager T. im Mühldorfer McDonalds angerufen. „Ich habe gerade den einen Bruder gefickt und jetzt ficke ich den anderen“, soll Opfer H. in dem Telefonat gesagt haben (gemeint waren der Angeklagte und sein Bruder).

Minderschwerer Fall oder doch gefährliche Körperverletzung

Die Anwälte der beiden Opfer entlockten Zeugen B. die Aussage, dass derartige Messer, die zu den Stichwunden passen könnten, in seiner Werkstatt vorhanden seien, um Gewichte von Felgen zu entfernen.

Als weiterer Zeuge wurde der ältere Bruder von Opfer H. gehört. Er sagte aus, überhaupt nichts von der Eskalation des Familienstreits mitbekommen zu haben. Die Verteidiger bezweifelten diese Version.

Zeuge C. wollte sich auch aus der Familiensache raushalten. Ein behördlich ermittelter SMS-Austausch in den Wochen nach der Tat zeigt: Opfer H. wollte Zeuge C. beeinflussen, falls er befragt werden würde – und zwar zugunsten von H. Aus den Kurznachrichten lässt sich erkennen, dass die Aggressionen damals wohl wirklich von Opfer H. ausgegangen waren.

Wie Verteidiger Jörg Zürner aus den Ermittlungsakten zitierte, hätte Zeuge C., nachdem seine Schlichtungsversuche gegenüber Opfer H. gescheitert waren, sich schon damals von Opfer H. distanziert.

Welche Strafe die Angeklagten erwartet, hängt davon ab, ob das Schöffengericht einen minderschweren Fall anerkennt, der mit drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden würde. Oder ob die Tat als gefährliche Körperverletzung eingestuft wird. Dann droht möglicherweise Haft.

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