Waldkraiburg – Baurecht? „Natürlich geht es um die Moral“, glaubt Christian L. „In Bayern ticken die Uhren halt immer noch anders.“ Der 37-jährige, der sich als „Bayernsepp“ an der Seite von Pornodarstellerin Vika Viktoria in der einschlägigen Szene bundesweit einen Namen gemacht hat, kann das „Mords Tamtam“ nicht verstehen.
Er ist verärgert über seinen Vermieter. Der wolle sie raus haben aus der Vier-Zimmer-Wohnung im Mehrfamilienhaus im Waldkraiburger Süden. Seit dieser beim Dreh eines Privatsenders über das Porno-Pärchen mitbekommen hat, dass der „Bayernsepp“ und seine Vika Viktoria das Schlafzimmer nicht nur privat, sondern auch gewerblich nutzen. Auf dem Boulevard, in Privatsendern und im Netz hat die Angelegenheit viel Staub aufgewirbelt.
Eine Abmahnung, eine fristlose Kündigung und die Androhung einer Zwangsräumung schon im November 2018 verliefen im Sande. „Natürlich gehen wir hier nicht raus“, sagt Christian L., der mit seiner Partnerin und drei Kindern (16, 12, 3) seit zwei Jahren in der Wohnung lebt.
„Vor Gericht hätte der Vermieter keine Chance“, ist er überzeugt. Und weil er das Porno-Pärchen nicht rauskriegt, habe der Eigentümer der Wohnung „der Stadt den Schwarzen Peter zugeschoben“, glaubt Christian L.
„Dabei tut das, was wir tun, doch jeder: vor dem PC hocken und Sex machen.“ Das sei ein „sozial adäquates Gewerbe“, so habe ihm das auch der Anwalt erklärt.
Das ändert freilich nichts daran, dass die gewerbliche Nutzung der Wohnung nicht genehmigt ist, wie Carsten Schwunck, Leiter der Stadtentwicklungsabteilung auf Anfrage bestätigt. Die Nutzung des Umfelds des Mehrfamilienhauses, das nicht durch einen Bebauungsplan geregelt ist, entspricht dem eines „Allgemeinen Wohngebiets“. Und in solchen Wohngebieten sind gewerbliche Nutzungen grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmsweise könnte die Stadt allerdings sogenanntes „nichtstörendes Gewerbe“ in diesem Bereich zulassen. Ob es sich um ein solches handelt, sei von der Bauaufsicht zu prüfen, so Schwunck.
Laut Betriebsbeschreibung der Gewerbetreibenden fällt der Schlafzimmer-Betrieb jedenfalls in die genehmigungsfähige Kategorie „nichtstörend“. Wenn die Kinder in der Schule und im Kindergarten seien, „holen wir die Kamera raus und filmen uns“, sagt Christian L. „Da kommt kein Kameramann und da gibt‘s um Gottes Willen keinen Parteienverkehr. Da können Sie die Nachbarn fragen. Rundherum ist Gewerbe. Wir sind das Gewerbe, wo man am wenigsten davon mitbekommt.“
Aus dem Umfeld sind bislang jedenfalls tatsächlich keine Beschwerden bekannt. Die Familie sei nicht negativ aufgefallen, bestätigt eine Nachbarin.
Etwa zweimal die Woche produzieren Christian L. und seine 33-jährige Partnerin nach eigenen Angaben ihre Filme, vertreiben sie gegen Gebühr im Internet und verdienen so den Lebensunterhalt der Familie. „Amateur-Clips“ – die seien geschätzt bei Kennern, weiß der gelernte Koch.
„Baurechtlich tragbar!“ So fällt das Fazit von Carsten Schwunck aus. Die Verwaltung werde dem Bauausschuss empfehlen, einer teilweisen Nutzungsänderung zuzustimmen.