Waldkraiburg/Mühldorf – Wegen mehrfacher Körperverletzung und dem Einsatz von Pfefferspray musste sich ein Waldkraiburger Türsteher vor dem Amtsgericht verantworten. Der zweite Verhandlungstag endetet mit einer Verurteilung.
Ein Jahr auf Bewährung sowie eine Geldstrafe hieß es am Ende für den Angeklagten. Dieser soll im Oktober 2017 in einem Waldkraiburger Club mehrere Gäste geschlagen und auch Pfefferspray eingesetzt haben.
Am ersten Verhandlungstag hatten bereits mehrere Clubbesucher ausgesagt: Der eine soll vom Angeklagten einen Schlag ins Gesicht bekommen haben, weil er unerlaubterweise eine Flasche aus dem Club mit nach draußen zum Rauchen mitgenommen hatte. Ein weiterer Gast geriet in den Toilettenräumen mit dem Angeklagten aneinander und bekam später vor dem Club nochmals einen Schlag verpasst. Ein anderer Gast behauptete, der Angeklagte hätte Pfefferspray gegen ihn eingesetzt.
Der Angeklagte, der in dem Club mehrfach als Türsteher gearbeitet hatte, hingegen berichtete von einem Hilfeanruf des damaligen Betreibers, der von einer aggressiven Stimmung sprach. Vor Ort hätte er zwei rivalisierende Gruppen vorgefunden und wollte die Situation klären.
Sein Verteidiger räumte den Schlag ins Gesicht gegen den Gast ein, der eine Flasche mit nach draußen genommen hatte, und sprach von einem „situationsbedingten Ausrutscher“. Ansonsten aber seien die Zeugenaussagen so widersprüchlich, dass weder die Rangelei in den Toilettenräumen noch die weiteren Tatvorwürfe haltbar seien.
Doch den Ausführungen der Verteidigung und der Version des Angeklagten konnten weder Staatsanwaltschaft noch Richter folgen. Dass Zeugenaussagen widersprüchlich, ungenau und ungereimt seien, sei in solchen Situationen kein Wunder. Schließlich sei es nach drei Uhr nachts gewesen. Auch der Alkohol hätte das Seinige dazugetan. Aber am Ende der Beweisaufnahme hätte sich dennoch ein ganz anderes Gesamtbild ergeben, als vom Angeklagten geschildert. Die Zeugenaussagen bestätigten weder eine aggressive Grundstimmung noch rivalisierende Gruppen. Im Gegenteil, erst nach dem Eintreffen des Angeklagten habe es Verletzte gegeben. Der Richter sah in zwei Fällen eine vorsätzliche Körperverletzung als bewiesen an.