„Wir sind nicht die Sittenpolizei“

von Redaktion

Bauausschuss Pärchen darf weiterhin Sex-Filme in seiner Wohnung drehen

Christian und Anna L., die sich mit dem Drehen von Sex-Filmen in der eigenen Wohnung ihren Lebensunterhalt verdienen.Foto Lohmann

Waldkraiburg – Für die Stadt zählen die baurechtlichen Fakten, keine privatrechtlichen und schon gar keine moralischen. Leicht hat es sich das Bauamt trotzdem nicht gemacht mit der Empfehlung, dass ein Pärchen weiterhin in seiner Wohnung im allgemeinen Wohngebiet Sex-Filme drehen und übers Internet vertreiben darf (wir berichteten). Der Bauausschuss stimmte mit 6:3 für die teilweise Nutzungsänderung.

Die Dinge liegen anders als in Ampfing

Baurechtliche Gründe gab es genug, dem Antrag zuzustimmen: Kein Kundenverkehr, ein „nicht störendes“ Gewerbe, Nutzungsänderung nur für das Schlafzimmer, und Gewerbe in der Nachbarschaft. „Ausnahmsweise kann ein solches Gewerbe im Wohngebiet zugelassen werden“, sagte Carsten Schwunck, Leiter der Stadtentwicklungsabteilung.

Ein ähnlicher Fall mit Natalie Hot in Ampfing sei anders gelagert gewesen: Für dieses Wohngebiet gab es einen gültigen Bebauungsplan, der ein Gewerbe in diesem Gebiet ausdrücklich ausschloss.

Für Rainer Zwislsperger (CSU) waren zwei Punkte entscheidend: Fühlen sich die Nachbarn gestört? Wer hat den Antrag gestellt – Vermieter oder Mieter? „Wenn der Vermieter den Antrag gestellt hat, ist es für mich in Ordnung. Hat aber der Mieter den Antrag gestellt, dann würde ich es als Vermieter auch nicht in Ordnung finden, wenn in meinem Eigentum plötzlich Gewerbe ist.“

Beschwerden sind laut Schwunck nicht bekannt. Ob nun Vermieter oder Mieter den Antrag gestellt hat, spielt für die Stadt keine Rolle: „Wir müssen den Antrag baurechtlich beurteilen und nicht privatrechtlich.“

Seine Bedenken über Bord geworfen hatte bis zur Sitzung Gustl Schenk (UWG). Weil aus dem Umfeld keine Beschwerden bekannt seien, brauche man nicht viel darüber diskutieren. „Es ist baurechtlich tragbar.“

Ganz so einfach sah es Margit Roller (CSU) nicht: „Die Wohnung liegt in unmittelbarer Nähe zur Grundschule. Ob da im Sommer immer die Fenster zu bleiben, wenn die Aufnahmen gemacht werden?“ „Nicht störend“ sei ein dehnbarer Begriff. Den Vermieter würde es wohl stören, sonst hätte er nicht gekündigt. „Der Bauausschuss muss nicht zustimmen.“

Als weit hergeholt empfand Andreas Knoll (SPD) diese Argumentation. Es spiele sich alles in einem Raum ab. Unter baurechtlicher Gesichtspunkten sei dem Antrag zuzustimmen, um eine Klage zu vermeiden. „Fakten schaffen und nachträglich genehmigen lassen“, brachte Done Brunnhuber (UWG) als Einwand vor. Was, wenn es doch einmal störend sei? „Wir sind der Bauausschuss und nicht die Sittenpolizei“, machte Christoph Vetter (UWG) klar. Probleme zwischen Vermieter und Mieter seien nicht Angelegenheit der Stadt.hii

Wir hätten den Vermieter informieren sollen

Positiv überrascht nach der Sitzung waren Christian und Anna L. Dass der Bauausschuss ihrem Antrag zustimmt, waren sie sich nicht sicher. „Die Argumentation mit der Grundschule war überspitzt. Nicht mal unsere Nachbarn kriegen etwas davon mit.“ Es sei fair gewesen, dass nun auch sie im Wohngebiet ein Gewerbe betreiben dürfen, wie schon andere vor ihnen.

Ob mit der positiven Entscheidung des Bauausschusses auch der Ärger mit dem Vermieter vom Tisch ist, wissen sie nicht. „Er hatte wohl die Hoffnung, dass die Nutzungsänderung nicht genehmigt wird.“ Dass sie in ihrer Wohnung Sex-Filme drehen und damit ein Gewerbe betreiben, darüber hätten sie ihren Vermieter informieren sollen.

„Ein fristloser Kündigungsgrund ist dies aber nicht. Einem „nicht störenden“ Gewerbe muss der Vermieter nicht zustimmen, hat uns unser Anwalt gesagt“, erzählen sie.

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